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Gigaherz.ch 90. Rundbrief Seite 5
 Strafaktion eines Gemeindepräsidenten
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 15. Oktober 2014
Urs Hodel, nebenamtlicher Gemeindepräsident von Egolzwil (LU) und Direktor einer internationalen High-Tech-Firma will der Welt zeigen, wie man läs- tige Einsprechende und Beschwerdeführende gegen Mobilfunkantennen zum Schweigen bringt. Nämlich indem man diesen bereits in der untersten Instanz, auf Stufe Gemeinde, Kosten aufzuzwingen versucht, die andernorts nicht einmal das Niveau eines verlo- renen Bundesgerichtsverfahrens erreichen.
Hodel hat offensichtlich die 300 Gemeindebürgerin- nen und Gemeindebürger mit seinen Untergebenen in seiner US-amerikanisch geführten Firma verwech- selt und möchte sie mit Kosten in der Höhe von Fr. 17‘000 bestrafen, weil sie sich erdreistet haben, ge- gen den von ihm favorisierten Standort eines Hoch- leistungs-Mobilfunksenders im Kirchturm von Egolz- wil Einsprache zu erheben.
welt und Energie (uwe) des Kantons Luzern und aus mehreren seitenlangen, unnötig wiederholten Adres- senlisten von Einsprechenden und aus einigen von der Swisscom abgeschriebenen Zitaten. Irgendwelche juristischen oder fachtechnischen Eigenleistungen der Gemeinde sind nicht zu erkennen. Mit Gesamt- kosten über alle Instanzen von total Fr. 14’000 wer- den normalerweise verlorene Antennenfälle bis und mit Bundesgericht abgewickelt.
Fazit: Die von der Gemeinde verschickten Kostenrech- nungen an die Einsprechenden in der Höhe von über Fr. 17’000 sind masslos übertreiben und bedeuten demnach eine unzulässige Strafaktion. Man könnte hier sogar von einem Amtsmissbrauch reden.
Die meisten Gemeinden verlangen als erste Instanz bei Einsprachen keine Kostenentschädigung son- dern sehen das mit grosser Selbstverständlichkeit
Gigaherz hat eine der drei Einspre- cher-Gruppen Egolzwil beraten: Nach dem von der Gemeinde zitier- ten §212 Abs.3 ist nur kostenpflichtig, wer Gebühren für Abklärungen, Stel- lungnahmen, Verfahrenskoordinati- on und Projektmanagement veran- lasst und nicht wer diese verursacht. Alle derartigen Kosten wurden durch die Gemeinde veranlasst (bestellt) und nicht von den Einsprechenden.
Eine Baubewilligung
in der Gesamthöhe von über Fr. 28’000 für ein Bauwerk das mit Fr. 50’000 Baukosten veranschlagt wurde, wäre Weltrekord.
als Dienst am Bürger. So oder so müsste die Gemeinde eine detail- lierte Kostenaufstellung abgeben, in welcher sie darlegt, wer wie lan- ge mit welchem Stundenansatz an der Baubewilligung gearbeitet hat. Dabei wäre noch zu berücksichti- gen, dass die Gemeinde auch der Swisscom noch Fr. 11’226 in Rech- nung gestellt hat.
Es gibt ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern zu einem Antennenfall in Emmen. Der entsprechende Absatz lautet: „Weder die Beschwer- degegnerin noch die Beschwerdeführer sind durch ei- nen im Sinn des Gesetzes über das Anwaltspatent und die Parteivertretung (AnwG; SRL 280) und von Art 8 Abs.1 lit d des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR935.61) un- abhängigen und zur berufsmässigen Parteivertretung zugelassenen Rechtsanwalt verteten (§23 Abs.2 i.V.m §201 Abs.1 VRG). Eine Parteientschädigung ist ihnen daher nicht zuzusprechen. Eine solche ist mangels ei- ner Parteistellung im Sinn von §17 VRG ebenso wenig der Vorinstanz zuzusprechen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es für die Vorinstanz erforderlich war, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.“ - Urteil V12 189 Verwaltungsgericht des Kantons Lu- zern vom 14.2.2014.
Die von der Gemeinde erstellte Baubewilligung um- fasst 77 Seiten (!) und besteht im Wesentlichen aus immer und immer wieder unnötig wiederholten, identischen (kopierten) Texten der Dienststelle Um-
Maximalgebühren in Höhe von Fr. 2‘000.-
Ein findiges Mitglied einer der Einsprechergruppen hat zusätzlich herausgefunden, dass laut dem Luzer- ner Bau- und Planungsgesetz den Einsprechenden Ge- bühren in der Höhe von maximal Fr. 2000.- abverlangt werden könnten. Bei ausserordentlichen Umständen, das heisst, wenn höchst komplexe Bauvorhaben be- urteilt werden müssen, könne sich dieser Betrag auf maximal Fr. 5000.- erhöhen. Und dass die Gemeinden auf Kostenerhebung verzichten sollten, falls die Ein- sprechenden an der Ablehnung des Bauvorhabens nicht wirtschaftlich interessiert seien.
Verwaltungsgerichtsbeschwerde läuft
Nachdem nun die Einsprechenden gegen diesen Kostenterror beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern Beschwerde erhoben haben, muss Gemein- depräsident Hodel froh sein, wenn seine Gemeinde- verwaltung vielleicht noch gerade mal 2000 Franken ergattern kann.
Gemeindepräsident Hodel sei geraten, die Geschäfts- verbindungen seiner Firma zur Baugesuchstellerin Swisscom offenzulegen, bevor das andere tun.
















































































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