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Gigaherz.ch 90. Rundbrief Seite 16
 Die Bodenverkabelung des 220kV-Stranges von Wattenwil nach Mühleberg hätte sich damit be- reits erledigt.
Bei neuen Leitungen wird die Swissgrid bestimmen, von wo nach wo diese führen. Das Bundesamt für Energie setzt dann eine Arbeitsgruppe ein, beste- hend aus Vertretern der Bundesämter wie BFE, BAFU und ARE, verschiedener kantonalen Ämter und der Swissgrid, welche mehrere Korridore durch die Landschaft prüfen und anhand eines dubiosen Bewertungsschemas „Kabel- oder Freileitung“ (1) dem Bundesrat zwei Korridorvarianten vorschla- gen. Die Gemeinden werden dabei nur noch an- gehört, die Anwohner
Freileitung. Zur Anwendung kommt dabei wieder- um das dubiose Bewertungsschema „Kabel- oder Freileitung“ (1). Ob die Transportverluste bei die- ser Kalkulation eingerechnet werden müssen oder nicht, steht nicht im neuen Gesetz sondern in den Sternen.
Es steht überhaupt viel zu viel in den Sternen.
Wenn ein Gesetz, bestehend aus 10 Seiten noch 83 Seiten dubios und unverbindlich formulierte Erläuterungen benötigt, ist höchstes Misstrauen am Platz. Alle Ersatzmassnahmen für eine zerstör- te Landschaft durch eine Leitung der Stufe 1 sollen
werden zwecks „besserer Akzeptanz“ lediglich noch orientiert.
Es sieht nach einer europaweiten VerschwörungderStromnetzbetreiber gegen jegliche Bodenverkabelung aus.
nur noch bei Leitungen der Stufen 3 - 7 vorgenommen werden müssen. Aber nur soweit der Mehrpreis für eine Bodenverkabelung nicht über Faktor 3 liegt.
Der Bundesrat entscheidet
sich dann in einem Bundes-
ratsbeschluss für eine der beiden Varianten. Gegen diesen Bundesratsbeschluss gibt es keine Einspra- chemöglichkeit mehr. Dieser steht auf Stufe Gesetz und das Bundesgericht kann dagegen nichts mehr ausrichten.
Die Information der betroffenen Bevölkerung soll zwecks besserer Akzeptanz gewaltig verbessert werden, dafür nimmt man ihr die Einsprachemög- lichkeit weg.
Das heisst, das Bundesamt für Energie (BFE) soll al- lein darüber bestimmen können, ob für ein Projekt überhaupt noch Einspracheverhandlungen durch- geführt werden oder nicht. Was ja gegen einen Bundesratsbeschluss ohnehin völlig aussichtslos ist.
Für Verteilleitungen der Stufen 3, 5 und 7 (132kV, 60kV, 16kV) soll Folgendes gelten:
Diese sind prinzipiell im Boden zu verkabeln, aus- genommen dann, wenn die Bodenverkabelung mehr als drei mal teurer zu stehen kommt als eine
(1) Bemerkungen zum Bewertungsschema „Kabel- oder Freileitung“
Im Bewertungsschema Kabel oder Freileitung kön- nen Plus- oder Minuspunkte für die Bodenverkabe- lung verteilt werden. Die Fragestellung ist indessen so aufgezogen, dass eine Bodenverkabelung prak- tisch nirgends mehr in Frage kommt. So wird zum Beispiel dem Schutz der Würmer und Käfer im Bo- den mehr Aufmerksamkeit geschenkt als der Ge- sundheit der Anwohner.
Die Punkteverteilung hängt übrigens über weite Strecken vom persönlichen Empfinden der Grup- penmitglieder ab. Und die Schönheit einer Land- schaft lässt sich zudem überhaupt in kein Punkte- schema pressen. Das empfindet jeder Mensch ganz anders.
Sehen sie dazu bitte auch www.gigaherz.ch/bun- desaemter-immer-noch-nicht-auf-dem-stand-der- technik/
 Vernehmlassung zur Strategie Stromnetze
Die Vernehmlassungsunterlagen sind zu finden auf: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent. html#UVEK, dann bis zu Strategie Stromnetze hinunterscrollen oder direkt beim BFE: http://www. bfe.admin.ch/energie/00588/00589/00644/index.html?lang=de&msg-id=55425.
Jedermann/frau ist zur Einsendung einer Stellungnahme berechtigt, ob als Privatperson oder als Organisation. Eine Musterstellungnahme finden Sie ab Ende Februar auf www.gigaherz.ch und www.funkstrahlung.ch. Ende der Vernehmlassungsfrist ist der 16. März 2015.
Nutzen Sie die Gelegenheit!











































































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