Page 15 - 89. Rundbrief
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Gigaherz.ch 89. Rundbrief Seite 15
Swisscom verspricht „bessere“ Strahlung
Blick am Abend vom 26.8.2014 meldet: Dank tieferen Frequenzen, welche die Strahlung besser durch Wände dringen lassen und durch Wi-Fi hat das Festnetz endgültig ausgedient.
von Hans-U. Jakob, 1. September 2014
 „Schuld sind die modernen Betonwände und die gute Wärmedämmung“ schreibt Blick, „beide blo- cken den Handy-Empfang. Jetzt verspricht Swisscom Besserung: Nach der Umschaltung auf zusätzliche Frequenzen sollen Kunden schon in den nächsten Wochen eine Verbesserung erfahren.“ - „Neben 1800 und 2600 Megahertz haben wir jetzt mehr tie- fere Frequenzen im 800er und 900er Bereich“, wird Swisscom-Sprecher Olaf Schulze zitiert. Und weiter: „Eine Faustregel sagt: Je tiefer die Frequenz, desto besser dringt die Strahlung in die Häuser ein.“
„Bessere“ Strahlung im Haus = schlechtere Ge- sundheit
Anwohner aufgepasst: wenn Swisscom und Co. mit „besserer“ Strahlung prahlen, heisst das in erster Li- nie höhere Strahlungswerte in Wohn- und Arbeits- räumen und damit höhere Gesundheitsgefahr.
Folgen bereits spürbar
Bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz trafen bereits etliche Anfragen von Anwohnern von Mobilfunk- sendeanlagen ein, was wohl passiert sein möge, sie hätten bisher nie Mühe gehabt mit
der Mobilfunksendeanlage auf dem Nachbardach. Aber seit einigen Ta- gen sei ihre Schlafqualität schlag- artig von zufriedenstellend auf bei- nahe Null, das heisst auf noch etwa 1-2 Stunden pro Nacht gesunken. Ob wir Kenntnis von irgendwelchen Änderungen an der Mobilfunksen- deanlage in ihrer Nähe hätten.
An alle PR-Fritzen und andere Be- rufs-Elektrosmogleugner, die von
Einbildung, Strahlenphobie oder
Placeboeffekt herumwitthöften*: Diese Anfragen sind mindestens 10 Tage vor dem Blick-Artikel bei Gigaherz eingetroffen. Die Geschädigten konnten von diesen Leistungsumlagerungen auf tiefere Fre- quenzen gar nichts wissen. Diese Umstellungen be- gannen verdeckt bereits am 21. Juli 2014 und waren am 16. August, das heisst, 10 Tage vor dem Blick-Ar- tikel und andern Pressemeldungen, abgeschlossen. Die Arbeiten wurden zudem nachts durchgeführt.
Achtung: „Bessere Strahlung“ ist nicht immer legal
Eine einst in einem 1800- oder 2100 Megahertz-
Bereich bewilligte und genutzte Sendeleistung darf von den Mobilfunkbetreibern nicht beliebig in ei- nen 800 oder 900 MHz-Bereich verschoben wer- den, wie man das anhand der reisserischen Blick- meldung auffassen könnte.
Baugesuche sind erforderlich
Wenn Mobilfunkbetreiber infolge Leistungsver- schiebungen die einst bewilligte Sendeleistung im 800-900 MHz-Band überschreiten wollen, müssen sie dazu ein neues Baugesuch einreichen und bei Baueinsprachen den Gang durch die Instanzen an- treten.
Ebenfalls neue Baugesuche einreichen müssen die Mobilfunkbetreiber wenn sie:
• Antennentypen auswechseln (wegen anderen Abstrahldiagrammen)
• Die Anlage mit zusätzlichen Antennen versehen (ev. im selben Gehäuse)
• Die horizontalen Senderichtungen ändern
• Die vertikalen Abstrahlwinkel über den bewillig-
ten Bereich hinaus ändern
Gesetzliche Grundlage?
Alles beruht auf dem Nachtrag vom 28. März 2013 zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstatio- nen und ist schon für den Fachmann nicht ganz einfach zu verstehen. Geschweige denn für einen funktechnischen Laien. Und ob das Bundesgericht diesen Nach- trag schlucken wird, ist noch völlig offen.
Die kommunalen Bauämter oder die kan- tonalen Umweltschutzämter müssten über alle Änderungen an Mobilfunksende-
anlagen Auskunft geben können. Wer diesen nicht traut oder unvollständige oder keine Auskünfte erhält oder sich dem Gesetzes- und Vorschriften- dschungel nicht gewachsen fühlt, kann sich an die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch wenden. Wir helfen gerne weiter. Tel. 031 731 04 31, E-mail: prevotec@ bluewin.ch oder über die Postadresse: Flüehli 17, 3150 Schwarzenburg.
*herumwitthöften ist eine Bezeichnung für den Umgang mit tragisch-komischen Studien wie derjenigen von Dr. Witthöft, beschrieben unter www.gigaherz.ch/bei-anruf- hysterie-zum-zweiten/
 





































































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