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Gigaherz.ch 89. Rundbrief Seite 7
 Bei allen Variablen ist stets der ungünstigste Fall an- zunehmen – und damit ist die Strahlung zu berech- nen. Man wäre dann wieder ungefähr beim omi- nösen „Faktor 2“ von Bundesrat Leuenberger, der damit den vielen Unsicherheiten Rechnung tragen wollte. Er hatte keinen Erfolg, der Widerstand der Mobilfunker war zu gross. Vielleicht lenken sie ein, wenn die Kantone und Gemeinden oder ein Gericht darauf beharren, dass die Gesetzeskonformität der Antennen zu beweisen sei – aber die Messungen nicht mehr anerkennen.
Weiterführende Links:
Seitliche Steuerung des Hauptstrahles, Beamforming: http://www.emf-forschungsprogramm.de/akt_emf_ forschung.html/dosi_HF_004_ZwB_01.pdf (dort Bild 3.44)
Die Messgeräte sind viel zu ungenau: http://www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaf- feesatzlesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk- basisstationen/
Simultane GSM- und LTE-Bereiche im 900 MHz- Bereich: http://www.emitec-industrial.ch/fileadmin/ files/produktemodul/industrial/feldstaerke_mess- technik/produktefotos/AN_HF_1062_D_LTE-Grundla- gen_2013-03-20.pdf (dort die oberste Abbildung Bild 1)
Simultane GSM- und UMTS-Bereiche im 900 MHz- Bereich: http://www.heise.de/newsticker/meldung/UMTS-kann- im-900-MHz-Band-mit-GSM-koexistieren-178633.html
Datenblatt zur Antenne Kathrein 80012826: http://www.kathrein.com.br/imagem/down- load/80010826-10-7-2013-9-3-57-827.pdf
 Schwarzenburg: Irreführende Baupublikation Warnung an die Bevölkerung der östlichen Hälfte des Dorfes
von Hans-U. Jakob, 17. Juli 2014
Die Baupublikation der Firma Orange SA für den „Austausch“ der Sendeanlage auf dem Landi-Silo im Amtsanzeiger vom 3. bzw. 10. Juli ist falsch und irreführend.
Es handelt sich mitnichten um einen Austausch ei- ner bestehenden Sendeanlage wie im Amtsanzei- ger publiziert wurde, sondern um eine 4.5-fache Erhöhung der Sendeleistung sowie um eine vervier- fachung der Anzahl Sendeantennen. Dadurch steigt die hochfrequente elektromagnetische Belastung bei den umliegenden Wohnhäusern um das 2.12-fa- che.
Das vorliegende Baugesuch ist demnach nicht nur fehlerhaft, sondern geradezu ein Betrugsversuch an der örtlichen Behörde und an der Anwohnerschaft. Beweismittel: Eingereichte Standortdatenblätter.
Die gültige Betriebsbewilligung für die Anlage im Bild oben beruht auf der Baubewilligung vom
26.5.2000. Demnach ist in jedem der 3 Sektoren le- diglich der Betrieb je einer Monobandantenne mit einer abgestrahlten Leistung von 710 Watt ERP mit einer Frequenz von 1805 MHz (Megahertz) erlaubt. Jeder Betrieb, der nicht mehr den damals bewillig- ten Parametern entspricht oder darüber hinaus- geht, ist bis auf Weiteres illegal.
Im neuen Projekt vorgesehen ist in jedem der 3 Sektoren je eine Multibandantenne für den gleich- zeitigen Betrieb von 4 verschiedenen Antennen un- ter demselben Gehäusedeckel. Was im Zeichen der Miniaturisierung, die in den letzten 15 Jahren in der Elektronik stattgefunden hat, durchaus möglich ist und eine abgestrahlte Sendeleistung von 3200 Watt ERP pro Sektor ergibt. Dadurch steigt die Strahlung in den umliegenden Wohnhäusern (in V/m gerech- net) um mindestens das 2.12-fache an und erreicht den Level von nur gerade 0.8% unterhalb des er- laubten Grenzwertes. Eines Grenzwertes, der für den Schutz der Gesundheit ziemlich unwirksam ist, jedoch das Geschäft der Mobilfunkbetreiber vor- züglich schützt.
Wie jede kritische Anlage, bei welcher eine grosse Anzahl Einsprachen zu erwarten sind, wurde auch dieses Projekt voll in der Ferienzeit publiziert. Wir haben die Berechtigten zur Einsprache ermuntert und sie dabei auch unterstützt.
 

















































































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