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Gigaherz.ch 89. Rundbrief
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 isten-Vereins als unzulässig um darauf die Gesetz- gebung der Schweiz aufzubauen.
Grundlagenbeschaffung wird dem BAG übertragen
Was uns am neuen Gesetz weiter stört, ist die in Art 1 Abs. 2c geregelte Grundlagenbeschaffung.
Die Kompetenz zur Grundlagenbeschaffung wird gemäss den erläuternden Bestimmungen allein dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) übertragen, da dieses seit langem in Internationalen einschlägi- gen Ausschüssen und Organisationen tätig sei.
Damit haben wir in der Vergangenheit nur schlech- te Erfahrungen gemacht. Das BAG ist vor allem in Ausschüssen vertreten, welche die sogenannte Elektrosensibilität (Empfindlichkeit des Menschen auf Elektromagnetische Felder) entweder herunter- spielen oder sogar verleugnen, Beispiel auf www. gigaherz.ch/elektrosensiblen-hetze-unter-dem- wappen-der-eidgenossenschaft-folge-3/.
Wir verlangen deshalb bei der Grundlagenbe- schaffung eine gesetzlich geregelte Anhörung von EMF-kritischen Nichtregierungsorganisationen. Die grossen etablierten Umwelt- und Konsumenten- schutzorganisationen sind dazu weder fach- noch sachkundig.
Auch dass gemäss Art. 7 die Information der Öffent- lichkeit ausschliesslich durch das Bundesamt für Ge- sundheit erfolgen soll, weckt bei uns ungute Gefühle.
Ebenso störend empfinden wir die in Art. 10 gere- gelte Übertragung von Kontrollaufgaben an Drit- te, da es längst keine neutralen Firmen mehr gibt. Diese gehören in praktisch allen Fällen den Mobil- funk- und Stromnetzbetreibern oder sind zumin- dest wirtschaftlich völlig von diesen abhängig, ein Musterbeispiel auf www.gigaherz.ch/wunderbar- unsichtbar-unbrauchbar/.
Lächerliche Strafbestimmungen
Die in Art. 15 vorgesehenen Bussen von Fr. 20‘000 bis 40‘000 bei Übertretungen sind für Konzerne der NIS-Verursacher geradezu lächerlich klein und be- deuten eher eine Ermunterung zu Übertretungen als eine Abschreckung. Die Bussen sollten mindes- tens 25% des Jahresumsatz des Konzerns oder 50% des Jahresgehalts des CEO’s betragen.
Der Gesetzesvorschlag und die erläuternden Bestim- mungen können eingesehen werden unter: www. bag.admin.ch/themen/strahlung/02883/13184/in- dex.html?lang=de
83 Stellungnahmen sind beim BAG eingegangen. Eine Auswertung ist im Herbst 2014 zu erwarten.
Steuerbehörde bestätigt Gemeinnützigkeit von Gigaherz.ch
Das Anschwärzen unseres Vereins bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern blieb erfolglos
Hans-U. Jakob (Präsident Gigaherz.ch), 17. Juli 2014
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern sah sich im April dieses Jahres veranlasst, die Gemeinnüt- zigkeit, das heisst die Steuerbefreiung des Vereins Gigaherz.ch, erneut zu überprüfen, obschon diese auf dem rechtskräftigen Urteil 22998U vom 30. Juli 2007 des Bernischen Verwaltungsgerichts beruht.
Nach 3-monatiger akribischer Prüfung unserer letzten drei Jahresrechnungen, unserer drei letz- ten Tätigkeitsberichte, unserer zur Zeit gültigen Vereinsstatuten und unserer Internetseite kam die Abteilung Recht und Kommunikation der Steuer- verwaltung des Kantons Bern am 16. Juni 2014 zum Schluss, dass die Steuerbefreiung des Vereins Giga- herz.ch infolge Nachweises der Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben sei.
Die Reklamation, dass wir gewisse Personen nicht „besonders nett“ behandeln würden, vermöge einen
Entzug der Gemeinnützigkeit und der Steuerbefreiung nicht zu bewirken.
Wer sich angeblich von uns nicht „besonders nett“ behandelt fühlte und offensichtlich die Überprü- fung ausgelöst hatte, wollte uns die Steuerverwal- tung nicht sagen.
Verzicht auf Offenlegung der Anzeige
Mit Vorstandsbeschluss vom 12. Juli 2014 verzich- ten wir, das heisst der Verein Gigaherz.ch, auf eine Offenlegung der Anzeige, die wir wahrscheinlich auf Grund des Öffentlichkeitsprinzips in der Ver- waltung (Kantonsverfassung Art. 17 Abs. 3) mit ei- nem langwierigen Verfahren durchgebracht hätten. Grund: Wir haben Gescheiteres zu tun, als unsere Arbeitszeit und unser Geld damit zu vertrödeln, ei- nem fanatischen EMF-Gesundbeter nachzuspüren, der sich ohnehin bald selbst mit diversen „Beken- nerschreiben“ in den einschlägigen Internetforen zu erkennen geben wird.











































































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