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Gigaherz.ch 89. Rundbrief Seite 19
 Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein
Kurzinformationen aus dem 3. Quartal 2014
www.funkstrahlung.ch
Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz „Bundes- gesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liech- tenstein ist der Auffassung, dass hier ein neues Gesetz auf Vorrat geschaffen werden soll, das spä- ter auf Verordnungsebene verschiedenste weitere Regelungen mit ungenügendem Schutz ermög- licht. Ein solcher ist deshalb zu befürchten, weil der Gesetzesentwurf in krassem Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) steht. In einer ausführ- lichen Stellungnahme hat der Dachverband die Unnötigkeit, ja Schädlichkeit, dieses Gesetzes dar- gelegt und bessere Vorschläge für alternative Rege- lungen eingebracht.
Steuergelder zur Verbesserung des Handyemp- fangs in Regionalzügen
Der Dachverband wehrt sich entschieden dagegen, dass Steuerzahler für die Finanzierung von Handy- antennen und Signalverstärkern von privaten An- bietern aufkommen müssen, und übrigens auch nicht die Bahnkundinnen und –kunden. Bei weitem nicht jeder Fahrgast benötigt ein Mobilfunknetz im Zug. Im Gegenteil, es gibt 10 bis 20% Elektrosensible in der Schweiz, denen nicht nur das Dauergequas- sel auf die Nerven geht, sondern die vor allem die hohe Strahlenbelastung im öffentlichen Verkehr nicht mehr aushalten – und aus diesem Grund auf das private Fahrzeug umsteigen. Da bis Ende 2014 alle Züge mit Signalverstärkern ausgerüstet sein werden, ist es nun an der Zeit, jedem Zug einen elektrosmogfreien Wagen anzuhängen, in dem te- lefonieren, chatten und im Internet surfen nicht er- laubt ist und die betreffenden Mobilgeräte in den Flugmodus zu setzen sind, damit sie nicht laufend funken. Elektrosensible Personen dürfen durch die SBB genauso wenig diskriminiert werden wie an- derweitig behinderte Menschen.
Mit 8 Mio Franken will sich das Bundesamt für Ver- kehr am Projekt der SBB und der Telekomanbieter beteiligen, auch die Kantone werden angebettelt. Bundesrat und Parlament müssen den Bundes- beitrag noch absegnen. Es ist Zeit, dass Sie sich als Steuerzahlerin und Steuerzahler gegen solche Geld- verschwendung wehren: schreiben Sie den Bundes-
parlamentarierinnen Ihres Kantons und den Kan- tonsparlamentariern Ihrer Region, dass Sie nicht einverstanden sind!
Neuigkeiten von der Uni Zürich
Im Juni 2014 veröffentlichte Professor Hässig die Resultate seiner neueste Studie. Er weist nach, dass sich bei einem Teil der Rinder und Kühe schon nach 14 Tagen die Butwerte verändern. Die Tiere waren kontrolliert mit einem Mobilfunksignal bestrahlt worden, dass weit unterhalb der nationalen und in- ternationalen Immissionsgrenzwerte lag.
Fazit der Autoren (Übersetzung A. Klinger):
„NIS hat in der vorgestellten Studie Änderungen in der Enzymaktivität bewirkt. Einige Enzyme wurden durch NIS blockiert, andere aktiviert. Die Aktivität von GSH-PX wurde erhöht, während diejenige von SOD vermindert wurde. Die vorliegenden Resultate decken sich mit der Information aus der Literatur, dass NIS zu Änderungen der Redox-Proteine führt und dass es sowohl strahlungsempfindliche als auch strahlungsunempfindliche Individuen gibt.
Der Studienansatz mit 10 Blutproben pro Kuh und Phase (vor, während und nach der Exposition) hat sich als geeignet erwiesen.
Um eine verlässliche Aussage betreffend der NIS-Re- aktion zu machen, sollten mehr Tiere getestet wer- den. In zukünftigen Studien sollte die Periode nach der Exposition verlängert werden, die Exposition sollte blind durchgeführt und noch mehr standardi- siert werden in Bezug auf Rasse und Trächtigkeits- verlauf.“
Die Studie ist zu finden auf http://www.biomedcen- tral.com/1746-6148/10/136 .
Wir setzten uns dafür ein, dass Professor Hässig und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nötigen Mittel für weitere Untersuchungen erhalten werden.
www.funkstrahlung.ch
 
















































































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