Page 11 - 88.Rundbrief
P. 11

Gigaherz.ch
88. Rundbrief Seite 11
Was heisst da nicht lebensbedrohlich? Da sind in Biel die Krebsraten seit Jahrzehnten die höchsten in der Schweiz und das ist offenbar in den Augen des Bundesamtes für Gesundheit nicht lebensbe- drohend, weil laut Krebsatlas Schweiz lediglich le- bensverkürzend.
Da haben wir wiederum die Parallele zur elektro- magnetischen Verstrahlung durch Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen, das heisst zur nicht- ionisierenden Strahlung. Das Bundesamt für Ge- sundheit ist offensichtlich auch hier der Meinung, diese Strahlung sei ja nicht lebensbedrohend. Und die Lebensverkürzung ist abstreitbar. Sterben muss ja jede/r einmal. Weshalb soll man denn da die Bevölkerung noch unnötig erschrecken?
In Biel konnten die Kantons- und Bundesämter zur ionisierenden Strahlung 18 Jahre und nicht nur 18 Monate schweigen. Wie lange können sie noch zur nicht-ionisierenden Strahlung schweigen? Viel- leicht werden sie den verstrahlten Bauarbeitern auch erklären, ihre zu erwartenden Krebsleiden würden nur durch blosse Einbildung entstehen.
Übrigens hat jetzt das Bundesamt für Gesundheit versprochen, nächstens Messungen durchzufüh- ren. Nach 18 Jahren! Hoffentlich mit dem richtigen Gerät am richtigen Ort.
  Der Kurzwellensender strahlt seit 1998 nicht mehr, die Bieler Deponie dagegen noch weitere 10’000 Jahre.
Material entsorgt worden sei und dass nur damit die hohe Rate an Krebstoten in Biel erklärbar sei. Wir vom Verein SchoK (Schwarzenburg ohne Kurz- wellensender) hatten jedoch damals ganz andere Prioritäten, als den Stadtmist von Biel zu untersu- chen und die Story vom illegal entsorgten, radio- aktiven Material entschwand relativ rasch wieder aus unseren Köpfen.
2014: Am 1. Juni berichtete die Sonntagszeitung von einer radioaktiven Verseuchung auf einer Baustelle in Biel, die über einer inzwischen zuge- schütteten Deponie errichtet worden sei. Und der Berner-Zeitung vom 2. Juni 2014 war zu entneh- men, dass man bereits vor 18 Monaten darauf aufmerksam geworden sei, als ein Lastwagen mit Aushubmaterial von dort auf eine andere Deponie fuhr, am Ziel vor dem Entladen auf Radioaktivität untersucht worden war und prompt in der Kont- rolle hängen geblieben sei. Darauf hin seien die Ar- beiter auf der Bieler Baustelle mit Dosimetern für Radioaktivität ausgerüstet worden, welche eine zu hohe, aber nicht lebensbedrohende Dosis festge- stellt hätten. Die Grenzwerte für die Allgemeinbe- völkerung seien zwar massiv, aber nicht lebensbe- drohend überschritten gewesen.
An der gestrigen Pressekonfernz wurde darüber gestritten, weshalb die umliegende Bevölkerung 18 Monate lang nicht informiert worden sei. Zu- erst einmal wurden die Verantwortlichkeiten wie im Schwarzpeterspiel hin und her geschoben. Die Kantonsvertreter waren der Meinung, die Ge- meinde hätte informieren müssen und die Ge- meindevertreterin erklärte, vom Bundesamt für Gesundheit sei ihnen empfohlen worden, nicht zu informieren, um die Leute nicht unnötig zu er- schrecken - die radioaktive Belastung sei ja nicht lebensbedrohlich gewesen.
 Landwirte aufgepasst:
Halter von Nutztieren können nun gesundheitliche Störungen ihrer Tie- re melden, wenn sie vermuten, dass diese durch eine NIS-Quelle oder durch vagabundierende Ströme ver- ursacht werden. Dafür steht auf dem Internet ein ausführlicher Fragebo- gen zur Verfügung. Die eingegange- nen Meldungen werden gesammelt und wissenschaftlich ausgewertet.
www.nunis.uzh.ch
Siehe auch www.gigaherz.ch/meldestelle- fuer-strahlenschaeden-an-nutztieren/ und Seite 14 dieses 88. Rundbriefes.





















































































   9   10   11   12   13