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Gigaherz.ch 88. Rundbrief Seite 18
 Jetzt ging es plötzlich ganz schön schnell. Inner- halbvon14TagenlegtedasBundesinstitutfürMe- trologie und Akkreditierung METAS (vormals Amt für Mass und Gewicht) seinen seit 91⁄2 Monaten fälligen Bericht vor. Es darf gelacht werden. Der Schlussatz lautet nämlich: „Nach Ansicht des ME- TAS besteht derzeit (2014) keine Möglichkeit, mit modernen Messeinrichtungen und Techniken die gesamte erweiterte Messunsicherheit U von ±45% bei der experimentellen Bestimmung des örtlichen Höchstwertes der elektrischen Feldstärke in Innen- räumen zu verkleinern.“
Hallo! Wo leben wir denn da? In einem hochlohn- Industriestaat, der seine Erzeugnisse nur noch Dank ihrer höchsten Präzision und Zuverlässigkeit exportieren kann oder in einem Entwicklungsland? Der Grund dürfte wohl in der Tatsache zu suchen sein, dass sich die Mobilfunkbetreiber im Früh- jahr 2012 mit der Bezahlung von 1 Milliarde Fran- ken an sogenannten Konzessionsgebühren in die Staatskasse die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre gekauft haben. Das heisst, keine erschwerenden Regulierungen mehr bis ins Jahr 2028. Denn mit einer
Zusammengefasst: Die amtlich festgemauerte Messunsicherheit beträgt grundsätzlich ±22%, kann jedoch bis zum Doppelten, das heisst je nach Vertrauenswürdigkeit der Messfirma bis zu ±45% betragen.
Der METAS-Bericht ist kein Urteil, sondern ein Bericht an das Bundesgericht, welcher von allen Beschwerdeführenden Parteien (unterdessen dürften es etwa fünf verschiedene Verfahren sein) entsprechend angefochten, das heisst, kritisiert werden kann. Dem Bundesgericht ist es dann frei- gestellt, wem es Glauben schenken will.
Doch METAS hat gut vorgesorgt: Um das Gütesie- gel einer akkreditierten Messfirma zu erlangen, muss der oder die Antragsteller/In vorerst eine Erklärung unterschreiben: „Die akkreditierte Stelle verpflichtet sich, keine Dokumente oder Werbung zu veröffentlichen, welche Zweifel über den akkre- ditierten Bereich aufkommen lassen könnten oder für den Ruf der Akkreditierung schädlich sind.“ und „Im akkreditierten Bereich verpflichtet sich die ak- kreditierte Stelle, Prüfberichte sowie Kalibrier- und
erlaubten Messunsicherheit von ±45% lässt sich jedes ge- wünschte Messresultat hin- biegen. Und dass die Schweiz zur Zeit punkto Korruptions- sicherheit nur noch gerade 85 von 100 möglichen Güte- punkten erreicht, sei hier nur am Rande erwähnt.
Mit einer erlaubten Messunsicherheit von ±45% lässt sich jedes gewünschte Messresultat hinbiegen.
Konformitätszertifikate, die durch andere Stellen ausge- stellt worden sind, den glei- chen Wert beizumessen wie den eigenen Dokumenten, soweit diese Stellen durch ein Mitglied der multilatera- len Abkommen (MLA) der EA oder IAF akkreditiert sind.“
Immerhin gibt es in den zwei Seiten Text, für welche das Bundesinstitut über 9 Monate gebraucht hat, noch folgende Erklärungen: Die gesamte Messun- sicherheit setze sich zusammen aus der Messun- sicherheit der Messeinrichtung (Messgerät+Sonde oder Messantenne), welche bis zu ±16% betragen dürfe und der Messunsicherheit der Probenah- me von ±15% (Messen am falschen Ort). Was in einer quadratischen Summierungsregel bis zu ±22% ergebe. Dazu komme ein Vertrauensinter- vall von 95% oder Faktor 2, welcher angebe, dass der wahre Wert möglicherweise nicht weiter als 95% daneben liege. Und wörtlich: “Wie gross die Abweichung im konkreten Einzelfall ist, lässt sich grundsätzlich nicht angeben.“
Siehe auch www.metas.ch/metasweb/Fachbereiche/ Elektrizitaet/PDF%20Files/218/NISV/Bericht_ Messunsicherheit_DE.pdf
Im Klartext heisst dass: Keine akkreditierte Messfirma darf etwas gegen andere Akkreditierte oder gegen METAS selbst aussagen, ohne unverzüglich ihre lebensnotwendige Akkre- ditierung zu verlieren. Das geht auch aus einer in- tensiven Korrespondenz hervor, welche Gigaherz bereits im Mai 2002 mit METAS und dem eidg. Justiz-und Polizeidepartement geführt hat. Es wird demnach praktisch unmöglich, ein Institut zu fin- den, welches sich getraut, METAS in irgendeiner
Form zu kritisieren oder gar anzugreifen.
Ob das Bundesgericht als Nebeneffekt auch noch diesen skandalösen Zustand beheben wird, oder auf die berühmt-berüchtigte eidgenössische Sö- ihäfeli-Söideckeli-Politik umsteigt, wird sich wei- sen. Bei Gigaherz befürchtet man eher das Zweite und überlegt sich bereits eventuelle Kampfmass- nahmen.
Link Zum METAS-Dokument 707d: http://www.seco. admin.ch/sas/00032/00065/index.html?lang=de




















































































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