Page 13 - 87. Rundbrief
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Gigaherz.ch 87. Rundbrief Seite 13
 Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein Mütter und Kinder - am meisten gefährdet, am wenigsten geschützt
ICT und Medien im Lehrplan 21
In der Diskussion um den umstrittenen Lehrplan21 ist ein wichtiger Aspekt noch überhaupt nie aufge- taucht: Im fächerübergreifenden Thema „ICT und Medien“ findet keinerlei Auseinandersetzung mit den Risiken der Funktechnik statt. Im Gegenteil ruft der flexible Einsatz von Laptops, Tablets und Smart- phones nach der Einrichtung von drahtlosem Inter- netzugang (WLAN) in allen Schulzimmern. Gerade Funkstrahlung aus WLAN entwickelt sich aber zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem. An Schu- len kann das besonders gravierende Auswirkungen haben, weil Schüler und Lehrpersonen den Strahlen des WLANs im Klassenzimmer während sehr langer Zeit ausgesetzt sind und nicht ausweichen können.
Die aktuelle Strategie des Bundesrates für eine In- formationsgesellschaft in der Schweiz verfolgt das Ziel, die Kompetenzen im Umgang mit den gesund- heitlichen Risiken der ICT zu stärken. Schulen und Lehrkräfte stehen im Sinne des pädagogischen Be- rufsauftrages in der Verantwortung, diese Vorgaben entsprechend umzusetzen. Darum stellt der Dach- verband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein die Forderung, das gesundheitsrelevante Gefährdungs- potential nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) beim Einsatz von ICT und Medien zu vermitteln und Kompetenzen für einen möglichst
risikolosen Umgang zu schulen.
WLAN in jedem Schulzimmer
Ungenügender Schutz für Schwangere
Die Revision der Mutterschutzverordnung, die kürz- lich zur Vernehmlassung stand, hat keine hohen Wel- len geworfen. Mit der Änderung soll die Belastung von werdenden Müttern durch nichtionisierende Strahlung am Arbeitsplatz geregelt werden. Dabei handelt es sich um starke Magnetfelder und Funk- strahlung. Wenige haben gemerkt, dass das SECO viel zu hohe Grenzwerte vorschlägt, nämlich Werte, die der private und von der Industrie gegründete Verein ICNIRP im Jahre 1998 für die Allgemeinbe- völkerung empfohlen hat. Diese Werte sind von der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) bereits 1999 mit den sogenannten Anlagegrenzwer- ten verschärft worden, weil sie keinen vorsorglichen Gesundheitsschutz bieten.
Überall dort, wo sich Menschen mehr als etwa zwei Stunden am Tag in Räumen (Büros, Werkstät- ten, Spitäler, Schulen, Restaurants, Wohnungen etc.) aufhalten können, gelten für nichtionisieren- de Strahlung die Anlagegrenzwerte der NISV. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese Anlagegrenz- werte keinen ausreichenden Schutz bieten und für immer mehr Menschen eine untragbar hohe Belas- tung darstellen. Dies gilt insbesondere für die unbe- stritten besonders empfindliche Personengruppe
 Mit dem Projekt KITS3 will das
Schul- und Sportdepartement der
Stadt Zürich jedes Schulzimmer und
jeden Kindergarten mit Computern
und funkbasierten Netzwerken
(WLAN) ausrüsten. Die Funktech-
nologie werde sehr sorgsam ein-
gesetzt, wird auf der Website der
Stadt und in der Broschüre „WLAN
in den Schulen der Stadt Zürich“
behauptet. Ein Augenschein im Schulhaus «Am Wasser», wo der Umbau auf WLAN letzten Sommer bereits vollzogen worden ist, zeigt ein anderes Bild: Weder ein Abschalten der Geräte bei Nichtgebrauch noch eine Leistungsregelung ist möglich, ausserdem sind die Access Points viel zu nahe an den Arbeits- plätzen der Schülerinnen und Schüler platziert.
In fahrlässiger Gedankenlosigkeit ignoriert die Stadt- regierung sämtliche Warnungen. Städtpräsidentin Mauch musste auf Anfrage sogar zugeben, dass sie entgegen ihrer öffentlichen Behauptung keine Ab- klärungen bezüglich der gesundheitlichen Risiken beim Bundesamt für Gesundheit getroffen hat.
der Schwangeren und deren ungeborenen Kinder.
Dass mit der revidierten Mut- terschutzverordnung jedoch noch viel höhere Grenzwerte auf Empfehlung eines Vereins mit Interessenkonflikten zur Industrie zugelassen werden sollen, ist schon sehr zynisch. Die Änderung der Verord- nung scheint ein schleichen- der Angriff auf die von der Industrie als lästig empfunde-
Mehr Sport statt Computer.
nen Anlagegrenzwerte zu sein.
Der Dachverband verlangt, dass die Grenzwerte für die Exposition von schwangeren Arbeitnehmerin- nen durch nichtionisierende Strahlung in jedem Fall höchstens den Anlagegrenzwerten gemäss gelten- der NIS-Verordnung entsprechen dürfen. Für eine wirklich umsichtige Vorsorge wären allerdings mas- siv tiefere Schutzwerte nötig. (ak)
Hintergrundinformationen, Medienmitteilungen und detaillierte Stellungnahmen finden Sie auf www.funk- strahlung.ch







































































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