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Gigaherz.ch 86. Rundbrief Seite 7
 Einer der grössten Rückversicherer warnt vor EMF Dies wegen deren weiterhin ungebremst ansteigenden Ausbreitung von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 25.10.2013
Unter dem Titel Unvorhersehbare Konsequenzen der elektromagnetischen Felder warnt eine der weltgrössten Rückversicherungsgesellschaften, die Swiss-RE, ihre Kunden vor dem Risiko, welches ihnen die Sparte Produktehaftplicht bescheren könnte. Bei einer Rückversicherungsgesellschaft können sich normale Versicherungsgesellschaften bis zu gewis- sen Höchstbeträgen mit meist horrenden Prämien, sogenannt rückversichern.
Swiss-Re unterscheidet in ihrem Heft Swiss-Re-SONAR vom Juni 2013 bei
neu auftauchenden Risiken zwischen
potentiell niedrigen, potentiell mitt-
leren und potentiell hohen Risiken. Elektromagnetische Felder, wie von Stromleitungen, Sendeanlagen und Mobiltelefonen ausgehend, werden in
der Sparte Unfälle unter den drei po-
tentiell höchsten Risiken eingereiht (!)
- dies mit einer Eintretenswahrschein-
lichkeit von über 10 Jahren ab heute.
Die andern zwei von Swiss-RE als po-
tentiell hoch eingestuften Risiken sind
die Nanotechnologie und chemische,
als EDC bezeichnete Substanzen (en-
docrine disrupting chemicals), welche unter an- deren Industriezweigen auch in der Textilbranche eingesetzt werden. Letztere mit einer Eintretens- wahrscheinlichkeit von über 4 Jahren.
Nachfolgend in Schrägschrift der von Gigaherz über- setzte Text im Heft Swiss-Re-SONAR. (Massgebend ist der original-englische Text):
Die Allgegenwart von elektromagnetischen Feldern heben die Bedenken über die möglichen Einwirkun- gen auf die menschliche Gesundheit, insbesonde- re in Bezug auf den Gebrauch von Mobiltelepho- nen sowie bei Stromleitungen und Sendeanlagen. In den letzten 10 Jahren haben sich die drahtlosen Geräte massiv ausgebereitet. Der Zusammenschluss von Mobiltelephon mit der Computertechnolo- gie hat zu einer Art krebsartiger Ausbreitung von neuen und aufstrebenden Technologien geführt. Diese Entwicklung hat zu einer erhöhten Belastung mit elektromagnetischen Feldern geführt, deren Aus- wirkungen auf die Gesundheit noch unbekannt sind.
Die Angst vor potentiellen Risiken wegen den elek- tromagnetischen Feldern ist gestiegen. Studien sind
schwer zu erstellen, da Einwirkungsstudien über eine längere Zeitperiode wegen der relativ kurzen Exis- tenz der drahtlosen Technologie inkonsistent sind. Die Weltgesundheitsorganisation hat die extrem niederfrequenten magnetischen Felder und die ra- diofrequenten elektromagnetischen Felder, wie sie von Mobiltelephonen ausgestrahlt werden, als für die Menschen möglicherweise krebserregend (Klasse 2 B ) eingestuft. Zudem hat ein aktueller Gerichts- entscheid aus Italien den Zusammenhang zwischen
Kommentar:
Strahlen der Mobiltelephone und der Beeinträchtigung der menschli- chen Gesundheit festgestellt.
Möglicher Einfluss auf die Versi- cherungsbranche: Falls ein direkter Einfluss der elektromagnetischen Strahlen auf die Probleme der menschlichen Gesundheit gemacht werden kann, würde dies Tor und Türen für neue Klagen öffnen und es könnte im Endeffekt zu grossen Schäden im Bereich der Produk- tehaftpflicht kommen. Die Versi- cherungsprämien für die Haftpflicht würden vermutlich steigen.
 Wer dereinst wegen EMF zur Kasse gebeten wer- den könnte, sieht die Sache offenbar ganz anders, als diejenigen, die zur Zeit Milliardengewinne ein- fahren und dafür eine Truppe von universitären Gesundbetern und Ablassverkäufern beschäftigen müssen. Gesundbeter und Ablassverkäufer die nicht davor zurückschrecken Cyber-Mobbing gegen den von Elektrosmog betroffenen Personenkreis, de- ren Schutzorganisationen und gegen EMF-kritische Wissenschaftler-Kollegen in schändlichster Form zu betreiben. Die auch nicht davor zurückschrecken in Internet-Foren wie zB. dem deutschen IZgMF aufzu- treten.
Wer sich persönlich überzeugen möchte, dass Swiss- Re nichts von mobbenden Akademikern hält und sich auch nicht durch staatliche Verharmlosungsinstitu- te, wie etwa der Dokumentationsstelle ELMAR der UNI Basel aus dem Konzept bringen lässt, kann den englischen Originaltext unter http://files.newsnetz. ch/upload//3/0/30072.pdf abrufen. Bis auf Seite 11 scrollen.










































































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