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Gigaherz.ch 86. Rundbrief Seite 4
  Nationalrat Ruedi Nosers Husarenritt gegen Lausanne von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 30.11.2013
Unter dem Titel „Zukunftstaugliches Mobilfunknetz“ reichte Nationalrat Ruedi Noser (FDP) am 15.6.2012 ein Postulat ein.
„Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ei- nen Bericht vorzulegen über die Entwicklungsmög- lichkeiten im Bereich des Mobilfunks. Dabei ist auch auf die Frage einzugehen, ob die rechtlichen Rahmen- bedingungen namentlich im Bereich Raumplanung und Umweltschutz die zeitgerechte Errichtung einer modernen Mobilfunkinfrastruktur erlauben.“
Das tönte eigentlich noch recht harmlos. Ganz anders aber die Begründung. Es sei mit einer Zunahme der zu transportierenden Datenmenge um das 50-fache zu rechnen und für diesen nötigen Ausbau hätten die Mobilfunkbetreiber schliesslich eine Milliarde Fran- ken an reinen Konzessionsgebühren in die Bundes- kasse abgeliefert.
Nosers Frontalangriff auf das Bundesgericht:
„Gleichzeitig erscheinen die Rahmenbedingungen in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern in den Be- reichen Raumplanung/Baurecht sowie Umweltschutz ausserordentlich streng und sind durch die Praxis des Bundesgerichts in letzter Zeit eher noch verschärft worden (Urteile 1C_449/2011 Urtenen, 1C_51/2012 Hinwil). Dadurch wird die Modernisierung der Net- ze erheblich erschwert und die Einführung der neuen Technologie LTE (Long Term Evolution) verzögert.“
Was Noser für die abgelieferte Milliarde erwartet:
Es sei nun an der Zeit, dass der Bundesrat aus ge- samtheitlicher Sicht eine Auslegeordnung erstelle und seine Einschätzung über den Stand und die Zu- kunft der Mobilfunkentwicklung abgebe. Dabei sei insbesondere die Frage zu beantworten, ob ange- sichts der bestehenden Rahmenbedingungen künftig die aus gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht erforderlichen Leistungen erbracht werden können.
„Schliesslich wird erwartet, dass der Bundesrat allfäl- ligen Handlungsbedarf und Möglichkeiten zur Behe- bung von Mängeln bzw. zur Verbesserung der Voraus- setzungen aufzeigt.“
Am 28.9.2012 nahmen die eidgenössischen Räten auf Antrag des Bundesrates das Postulat an. Folgen: Anfangs 2013 erhielt das Bundesamt für Umwelt den Auftrag abzuklären, wie weit die den Mobilfunkbe- treibern auferlegten gesetzlichen Regulierungen auf Grund neuester Forschungsergebnisse gelockert werden können.
Neue Arbeitsgruppe für Bundesratsbericht
Gleichzeitig lief beim Bundesamt für Umwelt - einge- reicht von Gigaherz - seit einem Jahr ein Beschwerde- verfahren gegen Dr. Martin Röösli als Leiter der Do- kumentationsstelle ELMAR der UNI Basel, welche die vertraglich geregelte Aufgabe hatte, dem Bundesrat jährlich über den Stand des Wissens in Sachen EMF zu berichten. Kurz zusammengefasst wurden Röösli Falschbeurteilungen, Verzerrungen und Verharmlo- sung von Studienergebnissen vorgeworfen und die unverzügliche Auflösung des Vertrages gefordert.
Selbstverständlich wurde die Beschwerde abgewiesen und Dr. Röösli als integrer, hochqualifizierter Wissen- schaftler reingewaschen. Im Verlaufe des Beschwer- deverfahrens musste das BAFU jedoch den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Dokumentationsstelle ELMAR herausrücken. Da dieser Ende Juni 2013 ohnehin auslief, beharrte Giga- herz nicht mehr auf einer Vertragsauflösung sondern forderte, dass nicht mehr ein Einzelner den Bundesrat beraten dürfe, sondern eine paritätisch zusammenge- setzte Arbeitsgruppe.
Das BAFU teilte dann mit, dass der Vertrag mit dem Institut ELMAR nicht verlängert worden sei und dass jetzt in Erfüllung des Postulates Noser dafür eine Ar- beitsgruppe einberufen wurde. Diese habe bis Ende September 2013 dem BAFU den vom Bundesrat ge- forderten Bericht punkto Lockerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mobilfunkwesen abzuliefern. Anschliessend werde der Bericht beim BAFU finalisiert (was immer das heissen mag) und Ende Jahr dem Bun- desrat zur Kenntnis gebracht. Sobald der Bundesrat diesen genehmigt habe, werde er veröffentlicht. Vor- her könne Gigaherz nicht Einsicht nehmen.
Den Bock zum Gärtner gemacht
Eine solche Einsichtnahme hatte auch niemand ver- langt. Was man bei Gigaherz jedoch gerne gewusst hätte, war die Zusammensetzung dieser Arbeits- gruppe. Eine entsprechende Anfrage vom 9. Okto- ber 2013 wurde bis heute nicht beantwortet. Das lässt gar nichts Gutes erahnen. Immerhin wurde uns Pflichtenheft und Vertrag mit der Arbeitsgruppe zu- gestellt.
Und wer ist der Leiter dieser Arbeitsgruppe? Wer hat freie Hand in der Auswahl der Teilnehmer? Und wer präsidiert diese Gruppe? Und wer schreibt den Bericht? Drei mal darf man raten: Dr. Martin Röösli, Leiter des ELMAR-Institutes - es ist nicht zu fassen.
Lesen Sie dazu auch die Umfrageantwort des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein auf www.funkstrahlung.ch
















































































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