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Gigaherz.ch 86. Rundbrief
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 sich selbst in sehr grossen Dörfern nur etwa 3000 Handynutzer aufhalten. Bereits hier ergibt sich ein Verhältnis von 10:1, welches gegen eine wesentliche Abdeckung von Bauzonenland spricht und schon gar nicht für einen funktionellen Zusammenhang zum Standort der Antenne.
Zur Zeit laufen mit der Unterstützung von Gigaherz auf der Intercity-Strecke Zürich-St.Gallen gleich mehrere Einspracheverfahren gegen solche Mons- terantennen. Ein sehr schönes Beispiel haben wir in einem Weiler mit knapp 100 Einwohnern. An einem idyllischen Örtchen an welchem Sendeleistungen von 4600Watt ERP geplant sind, für dessen Bewoh- ner eigentlich ein bescheidener Rundstrahler mit 6Watt ERP längstens ausreichen würde.
Wenn SBB-CEO Meyer den lückenlosen Ausbau der Intercity-Strecken bis Ende 2014 abgeschlossen ha- ben will, könnte er sich ganz schön getäuscht haben. Denn jedes gerichtliche Baurechtsverfahren dauert bis zum Bundesgericht hinauf mindestens 3 Jahre und die Beschwerdeführenden haben diesmal gar nicht so schlechte Karten.
Anleitung für
Einsprachen gegen Baugesuche
von Mobilfunkantennen Ihre Einsprache ist nötiger denn je
Wegen der Einführung der neuen Handygenerati- on 4G oder LTE genannt, und dadurch, dass sich die durch die Luft zu übertragende Datenrate alle sieben Monate verdoppelt, benötigen die Schweizer Mobil- funkbetreiber bis zum Jahr 2021 die 10-fache Anzahl an Antennenstandorten gegenüber dem Jahr 2011.
Nützliche Hinweise und einen Mustertext für Ein- sprachen finden Sie auf www.gigaherz.ch. Die modi- fizierte Anleitung listet auf, welche Vorabklärungen getroffen werden müssen, welche Punkte unbedingt in eine Einsprache gehören und was das Ganze un- gefähr kostet. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die
Fachstelle Nichtionisierende Strahlung von Gigaherz Hans-U. Jakob
Tel. 031 731 04 31, Fax: 031 731 28 54
E-Mail: prevotec@bluewin.ch
 Jede Einsprache zählt
  Das Märchen der besseren Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz
Die angeblich 10mal strengeren Strahlungsgrenzwerte in der Schweiz, auch Anlage-Grenzwerte ge- nannt, gelten ausschliesslich nur in Innenräumen, wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Krankenzimmer und Innen-Arbeitsplätzen, sofern diese mindestens 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
An diesen Orten geht die Strahlung aus rein physikalischen Gründen, das heisst, infolge der Gebäu- dedämpfung (Betondecken) und/oder infolge der Abweichung zur vertikalen Senderichtung ganz von selbst auf die dem Volk als Geschenk vorgeflunkerten 10% zurück. Aussen, dort wo Gebäudedämpfung und Abweichung zur vertikalen Senderichtung wegfallen, gelten dann auch in der Schweiz plötzlich wieder die selben Grenzerte wie im Ausland. Bauern, Gärtner, Bauarbeiter, Zimmerleute, Dachdecker, Kaminfeger usw. haben plötzlich kein Anrecht mehr auf die wunderbaren Schweizer Grenzwerte. Diese Personen sind dann wieder den Ausländern gleichgestellt.
Damit es sogar möglich, in der Schweiz wesentlich stärkere Sendeanlagen als im EU-Raum zu bauen. Im Ausland sind kaum so hohe Sendeleistungen wie in der Schweiz anzutreffen. 3000 bis 5000Watt ERP pro Sektorantenne sind hierzulande längst keine Seltenheit mehr. Standortdatenblätter können wir Ihnen jederzeit liefern. (HUJ)

















































































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