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Gigaherz.ch 85. Rundbrief - 3. Quartal 2013 Seite 8
 Auch ist die Ausdünnung bei der 2. Probanden- gruppe, die 50-200m von einer Hochspannungs- leitung entfernt wohnen, viel zu gross. Denn selbst bei einer 3200Ampère-Leitung ist die mag- netische Flussdichte auf einer Entfernung von 150m so weit abgesunken, dass nur noch Werte von weniger als 0.3Mikrotesla anstehen.
Obige Angaben beziehen sich ausschliesslich auf 2-strängigen, phasenoptierten Betrieb, bei Voll- last der Leitung.
Bei welchen Lastverhältnissen C. Sermage-Faure und sein Team ihre Daten gesammelt haben, geht nirgends aus der Studie hervor. Schlimms- tenfalls muss damit gerechnet werden, dass Kin- der-Leukämie bereits bei einer Dauerbelastung von 0.2Mikrotesla entstehen kann.
Sehen sie bitte dazu auch nach unter: http:// www.gigaherz.ch/1659. Und wie die selbsternannte in- ternationale Strahlenschutzkommission damit umgeht, lesen sie unter http://www.gigaherz.ch/1665
 Bundesämter immer noch nicht auf dem Stand der Technik
Ein Bewertungsschema mit Punktevergabe soll den Bau von Hochspannungs-Freileitungen weiterhin ermöglichen
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 6.7.2013
Die Bundesämter BAFU (Bundesamt für Um- welt), ARE (Amt für Raumordnung und Entwick- lung und BFE (Bundesamt für Energie) haben aus dem Debakel mit der Hochspannungslei- tung Wattenwil-Mühleberg nichts gelernt. Bekanntlich mussten die Bernischen Kraftwerke und Swissgrid 9 Jahre Planungsarbeit und weite- re 9 Jahre gigantische Juristerei als Altpapier entsorgen und auf Geheiss des Bundesgerichtes für 23 von 33km an Stelle einer Freileitung ei- ne Bodenverlegung planen. Anstatt in logischer Konsequenzen nun auf den Stand der Technik, das heisst auf Erdverlegung von Hochspannungs- leitungen umzuschwenken, wollen die Bundes- ämter weiterhin Freileitungen über die Köpfe der betroffenen Bevölkerung hinweg planen.
Das neue Bewertungsschema, das bei der Ent- scheid Findung zur Anwendung kommen soll, weist immer noch schwerwiegende Mängel auf:
Kein Mitspracherecht der Bevölkerung
Als Erstes besitzt die betroffene Bevölkerung nach wie vor kein Mitspracherecht. Laut dem 35 -seitigen (!) Handbuch zum Bewertungsschema stehen in der Begleitgruppe der Anwender, be- stehend aus dem ARE, dem BAFU, dem BFE, dem EStI, dem BAV und der Swissgrid nur 1 Vertreter einer nationalen und 1 Vertreter einer lokalen Umweltorganisation gegenüber. Erfahrungsge- mäss vertreten die nationalen Umweltorganisa- tionen die Anwohner schlecht bis gar nicht. Das heisst, sie gehen laufend Kompromisse ein, weil
ihnen von den Projektierenden Biotope und an- dere Wünsche finanziert werden, die den An- wohnern in der Regel nichts nützen. Somit be- trägt das Stimmenverhältnis bestenfalls 7:1. An- wohner sollten aber in gleichem Verhältnis ver- treten sein wie die Bundesämter zusammen mit Swissgrid.
Bündelung mit bestehenden und geplanten Inf- rastrukturen
Bündelung mit Autobahnen und Eisenbahnli- nien: JA, Bündelung mehrerer Hochspannungs- leitungen auf denselben Masten: eher NEIN. Denn dies führt zu wahren Monstermasten bis 120m Höhe, welche erfahrungsgemäss
1. Die Landschaft weit mehr verschandeln als mehrere Hochspannungsleitungen von nur 30m Höhe, die in einem genügenden seitlichen Ab- stand zueinander liegen.
2. Die Versorgungssicherheit sehr stark reduzie- ren. Denn bei einem Schaden an einem einzigen Mast, fallen sowohl die nationale, wie die regio- nale, wie die örtliche Versorgung gleichzeitig aus.
3. Bei einer solchen Bündelung eine Bodenver- kabelung wegen der enormen Magnetfelder und dem grossen Platzbedarf sehr stark erschwert, bis verunmöglicht wird.
Der Bündelung von Infrastrukturen wird eine viel zu hohe Punktezahl zugestanden.
















































































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