Page 16 - 85. Rundbrief
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Gigaherz.ch 85. Rundbrief - 3. Quartal 2013 Seite 16
 ICNIRP-Empfehlungen: unglaubwürdig
Dass im Salzburgerland kaum noch jemand den Empfehlungen der ICNIRP (International Com- mission on Non-Ionizing Radiation Protection) glaubt, geht aus den Plakat-Texten mehr als nur deutlich hervor. Die ICNIRP hat ihre Grenzwert- Empfehlungen kürzlich von 100Mikrotesla auf 200Mikrotesla heraufgesetzt. Dies damit Leitun- gen, wie die Salzburgleitung, direkt über die Hausdächer geführt werden dürfen. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1665
Von Krebsentstehung wie dies die Internationale Krebsagentur der WHO, die IARC bereits bei 0.4Mikrotesla befürchtet, will die ICNIRP nichts wissen. Näheres zu Hochspannungsleitungen und Krebs finden Sie unter http:// www.gigaherz.ch/1659
Erdverlegung ist möglich und bezahlbar
Der Verbund resp. der Leitungsbetreiber, Austri- an Power-Grid genannt, hat Dr. Ing. Heinrich Brakelmann mit einem Gutachten beauftragt, welches abklären soll, ob eine Erdverlegung ei- ner Höchstspannungsleitung von diesem Kaliber überhaupt möglich wäre. Sein Fazit: Eine Erdver- legung ist selbst bei einem solchen Kaliber noch möglich. Das Gutachten umfasst allerdings 136 Seiten und sprengt den Umfang dieses Rundbrie- fes, wir zeigen hier deshalb nur eine der wich- tigsten Grafiken:
Der Rohrblock (Kabeltrasse) würde lediglich 3.5m breit und das Magnetfeld wäre seitlich be- reits bei 7.5 bis 8.5m aus der Leitungsachse auf 1 Mikrotesla abgeklungen (Freileitung 80-120m). Die 12 Stromkabel sind in 2 Phasen-Splitting Sys- temen angeordnet und weisen in beiden Zentren je 1 Wasserkühlung (blaue Punkte) auf. Diese Abwärme kann für die Heizung öffentlicher Bau- ten wie Schulen oder Schwimmbäder verwendet werden, anstatt wie bei Freileitungen in der Luft zu verpuffen.
Dass eine Erdverlegung bedeutend mehr kostet als eine Freileitung, liegt auf der Hand. Das Schweizerische Bundesgericht hat jedoch kürz- lich in einem Aufsehen erregenden Urteil festge- stellt, dass diese Mehrkosten in Relation zu den 3-4 mal geringeren Stromverlusten gesetzt wer- den müssen, die beim Stromtransport durch Bo- denkabel entstehen. Und dass diese Stromein- sparung für volle 80 Jahre anzurechnen sei und somit ein Erdkabel lediglich nur noch 1.4 bis 1.6mal mehr koste als eine Freileitung.
Kommentare zu den schweizerischen Bundesge- richtsurteilen finden Sie unter: http://www.gigaherz.ch/1702 (Lauerz) http://www.gigaherz.ch/1706 (Riniken) http://www.gigaherz.ch/1831 (Wattenwil-Mühleberg)
 

























































































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