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Gigaherz.ch 85. Rundbrief - 3. Quartal 2013 Seite 9
 Schonung des Siedlungsraumes
Die Behauptung, eine Bodenverkabelung unter einer Strasse könne die Immissionsgrenzwerte des Magnetfeldes von 100Mikrotesla im öffentli- chen Raum übersteigen, ist unzutreffend. Das ist physikalisch gar nicht möglich. Und wenn, dann wäre eine Abschirmung mittels Blechkanälen o- der Blechabdeckungen möglich. Hier Pluspunkte für eine Freileitung zu vergeben, ist unrealistisch.
Das Bewertungsschema ist punkto Bodenverka- belung nicht auf dem Stand der Technik.
So sollen an folgenden Orten Bodenverkabelun- gen verboten werden: 1) Wald, 2) Trockenwie- sen, 3) Auen, 4) Wasser- und Zugvogelreservate, 5) bei Verlust von Fruchtfolgeflächen. Würde die- sen Verboten nachgelebt, könnte eine Bodenver- kabelung nirgendwo stattfinden, was natürlich ganz im Sinne der Netzbetreiber wäre.
Zu 1) Wald, 2) Trockenwiesen:
Hier wird schlicht ausser Acht gelassen, dass der unterirdische Pressvorschub im Leitungsbau heu- te Stand der Technik ist.
Mit diesem Verfahren kön-
nen Waldgebiete und Tro- ckenwiesen sauber unter- fahren werden, ohne auf der Erdoberfläche nur den geringsten Schaden anzu- richten. Auch bei Tagbau wäre der Rohrblock einer Hochspannungsleitung nicht breiter als eine Wal- derschliessungsstrasse und es könnte beidseitig wieder aufgeforstet resp. renatu- riert werden.
Zu 3) Auen, 4) Wasser- und
Zugvogelreservate:
Hier wird es sowieso kei-
nem vernünftigen Planer
einfallen, eine Hochspan-
nungsleitung hindurchzie-
hen zu wollen. Boden-Verkabelungen könnten jedoch, falls diese Gebiete nicht zu umfahren sind, im Pressvorschub bewältigt werden. Bedin- gung: Es muss vom Wasserstand her soweit mög- lich sein, dass bei Hochwasser der Kabelstollen nicht geflutet wird.
Zu 5) Verlust von Fruchtfolgeflächen:
Bei vernünftiger Bodenverlegung entsteht keiner- lei Verlust an Fruchtfolgeflächen, wenn der Rohr- block mit 1 m Humus überdeckt wird und die Lei- terquerschnitte genügend gross sind, um die Bo- denerwärmung in vernünftigen Grenzen zu hal- ten (nicht über 1°C). Noch besser und Energieeffi- zienter wäre eine Wärmerückgewinnung mit Kühlwasserleitungen.
Zum Legitimations-Perimeter für Einsprecher
Der sogenannte Legitimationsperimeter aus dem Jahre 2007 hat keine genügende Rechtsgrundlage und ist als reine Erfindung des BAFU zu werten, zu welcher das Bundesgericht noch nie Stellung bezogen hat.
Für 88m hohe Maste für Leitungen mit 2x1500Ampère schlägt das BAFU einen Legitima- tionsperimeter von nur 94m vor, das völlig ab- surd. Das BAFU nimmt willkürlich den 1 Mikrotes- la-Magnetfldradius von 47m und verdoppelt die- sen dann.
Wenn wir die Bundesgerichts- praxis bei Mobilfunk-Sende- masten nehmen, so ist die Ein- spracheberechtigung dort 10% vom Anlagegrenzwert bei Worst-Case, das heisst bei ei- nem Radius von 0.5V/m (Volt pro Meter). Wenn wir 10% An- lagegrenzwert bei Worst-Case unserer obigen Hochspan- nungsleitung nehmen, das heisst 0.1Mikrotesla, kommen wir auf mindestens je 280m links und rechts ab Leitungs- achse. Worst-Case heisst, Lei- tung unter Volllast im gegen- läufigen Betrieb, nicht phasen- optimiert. Bei EM-Belastung darf nicht zweierlei Recht an- gewendet werden.
FAZIT: Gegen das neue Beurteilungsschema muss Beschwerde geführt werden.
Interessante Links zur Vorgeschichte auf: www.gigaherz.ch/1904, www.gigaherz.ch/1901, www.gigaherz.ch/1831, www.gigaherz.ch/1775, www.gigaherz.ch/1740, www.gigaherz.ch/1706, www.gigaherz.ch/1729, www.gigaherz.ch/768 Besonders wichtig: Hochspannungsleitungen und Krebs unter http://www.gigaherz.ch/1659.
 










































































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