Page 21 - 84. Rundbrief
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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 21
 ELMAR publiziert erneut unseriöse Studie
Das Verharmlosungsinstitut des Schweizerischen Bundesrates, die Dokumentationsstelle ELMAR der Uni Basel, hat eine neue Studie aufgeschal- tet, die keinen Zusammenhang zwischen Hoch- spannungsleitungen und Leukämie bei Kindern ergab. Das kann kaum verwundern, denn als ex- ponierte Gruppe wurden 3073 Kinder herange- zogen, die bis 1000m von einer Hochspannungs- leitung entfernt wohnten und nur 2%, das heisst, nur gerade 68 von den 3073 Kindern, waren ei- ner Belastung von über 300Nanotesla ausge- setzt. Schweizer Grenzwert = 1000Nanotesla.
Das ist absoluter Unfug. Seriöse Untersuchun- gen gehen nicht weiter als 200m Distanz zu einer Hochspannungsleitung und erstrecken sich von 10‘000 bis auf mindestens 300Nanotesla hinun- ter. Mit den 1000m hat man einen Verdün- nungsfaktor erreicht, welcher garantiert keinen Zusammenhang ergibt. So macht man das als neutrales Forschungsinstitut eben.
Bundesämter haben nichts gelernt
Aus dem Bundesgerichtsfall Hochspannungslei- tung Wattenwil-Mühleberg scheinen die Bun- desämter absolut nichts gelernt zu haben. Dass den ganzen 33km vom Bundesgericht die Plan- genehmigung entzogen wurde und dass die Pro- jektanten nach 9 Jahren Planungszeit und an- schliessenden 9 Jahren gigantischer Prozessiere- rei gegen die Anwohner wieder bei Null begin- nen müssen, scheint an diesen Köpfen irgendwie vorbeigerauscht zu sein. Sie wollen weiterhin selbst entscheiden, wo eine Trasse einer Hoch- spannungsleitung durchführen soll und ob diese ober- oder unterirdisch gebaut werden muss.
Die betroffene Bevölkerung soll nach wie vor dazu sozusagen nichts zu sagen haben. Darum haben die Bundesämter BAFU, BFE und ARE jetzt ein neues Bewertungsschema herausgegeben mittels welchem untersucht werden soll, ob eine
Hochspannungsleitung als Bodenkabel oder als Freileitung gebaut werden muss. Mit diesem Schema will man die Schönheit einer Landschaft und die Heimatgefühle sowie das Gesundheits- bewusstsein der Anwohner in eine metrische Skala zu pressen versuchen. Ein absolut unmögli- ches Unterfangen. Dieses Schema, von der An- wohnerschaft ausgefüllt, wird immer 9 zu 1 für eine Bodenverkabelung lauten und für die Pro- jektanten immer 9 zu 1 für eine Freileitung. Des- sen bewusst, soll das Bewertungsschema auch nur von den Bundesämtern angewendet werden dürfen und ja nicht von der betroffenen Bevölke- rung.
Macht nur weiter so, ihr Amtsjuristen! So werdet ihr das schweizerische Hochspannungsleitungs- netz, welches für die Energiewende so dringend benötigt wird, NIE erneuern können. Ein Konsens mit der Bevölkerung beinhaltet in Zukunft immer und überall eine Erdverlegung. Die Zeit und die Technologie dazu ist reif. Siehe unter www.gigaherz.ch/1831 und auf Seite 14.
Zum Schluss noch dies
In einem laufenden Bundesgerichtsverfahren hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer schriftlichen Stellungnahme zugeben müssen, dass amtliche Abnahmemessungen, das heisst Strahlungsmessungen bei Anwohnern von Mo- bilfunksendern, keine höhere Genauigkeit haben als ±45%, das heisst, praktisch wertlos sind.
Noch schöner ist: Das BAFU hat zugeben müs- sen, dass sich die Steuerzentralen der Mobilfunk- betreiber, in welchen kantonale Beamte zu Kon- trollzwecken jederzeit unangemeldet hätten ein- marschieren können, längst nicht mehr in der Schweiz befinden. Wo sie wirklich sind, wollte das BAFU allerdings auch nicht verraten. Wahr- scheinlich wissen sie es selber nicht einmal. Nä- heres unter www.gigaherz.ch/1781.
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