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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 2
 Ostermundigen stoppt Antennenbau in Wohnquartieren Als Folge von 340 Einsprachen gegen Maxi-Antenne in Mini-Quartier
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 17. März 2013
In einem kleinen Wohnquartier der zweitgröss- ten Vorortsgemeinde von Bern, am Wegmüh- legässli, wollte Orange einen 20m hohen An- tennenturm mit Sendeleistungen von 2800Watt ERP pro Sektor oder 8400Watt ERP Gesamtleistung bauen.
Einsprache praktisch aller Quartierbewohner
Die NIS-Fachstelle von Gigaherz hatte nachge- wiesen, dass diese enormen Sendeleistungen niemals für das kleine Standortquartier be- stimmt waren, sondern hauptsächlich für die kilometerweit entfernten Hauptverkehrsach- sen. Zudem konnte durch Gigaherz der rechne- rische Nachweis erbracht werden, dass beim Standortgebäude die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten werden konnten.
Das zwang den Gemeinde-
rat die vor acht Jahren von
875 Bürger/Innen unter-
zeichnete Volksmotion
gegen den Wildwuchs von Mobilfunkantennen end-
lich aus der Schublade zu
holen, von welcher man
doch so inständig gehofft
hatte, dass sie dort auf
ewige Zeiten vor sich hinschlummern möchte.
Laut Interview mit der Berner Zeitung vom 16. März 2013 sagte der Gemeindepräsident, die- ser massive Widerstand sei mit ein Grund da- für, dass die verstaubte Volksmotion in der Prioritätenliste hinauf gerutscht sei.
Ostermundigen verfügt 2-jährige Planungszo- ne über sämtliche Wohngebiete
Das heisst, dass ab sofort während 2 Jahren in Wohnzonen keine Mobilfunkantennen mehr gebaut werden dürfen. In dieser Zeitspanne wird die Gemeinde Ostermundigen ihr Baureg- lement so anpassen, dass das für alle Zeiten so bleibt.
Mit der Einführung des sogenannten Kaska- denmodells hat das Bundesgericht eine Lö- sung, wie sie jetzt Ostermundigen anstrebt, für rechtens erklärt. Das war bereits vor Jahres- frist, das heisst im April 2012 in der Gemeinde
Urtenen-Schönbühl BE. Sehen Sie dazu nach unter www.gigaherz.ch/1787
Das Kaskadenmodell bedeutet:
Mobilfunkantennen müssen in erster Priorität in der Industriezone aufgestellt werden. Und sollte es aus funktechnischen Gründen von dort aus nicht möglich sein, die reinen Wohn- zonen der Gemeinde zu verstrahlen, pardon, zu versorgen, darf in gemischte Wohn/ Gewerbezonen ausgewichen werden. Und erst wenn es auch von hier aus funktechnisch - mittels Netzabdeckungskarten zu beweisen - nicht klappen sollte, darf in einer Wohnzone eine Mobilfunkantenne errichtet werden.
Dieses Kaskadenmodell, welches den Bau von Mobilfunkantennen in Wohnzonen faktisch verunmöglicht, wurde be- reits von verschiedenen Schweizer Gemeinden ins Auge gefasst oder bereits übernommen. Laut Berner Zeitung bekommt die Ge- meindeverwaltung Urte- nen-Schönbühl ständig Anfragen um Hilfestellung
aus der ganzen Schweiz.
Zufriedenstellende Mobilfunkversorgung trotz antennenfreien Wohnzonen
Der Gemeindepräsident von Ostermundigen möchte den Spagat zwischen antennenfreien Wohnzonen und zufriedenstellender Mobil- funkversorgung in diesen Gebieten wagen. Dafür hat er jetzt zwei Jahre Zeit. In dieser Zeit gilt in den Wohnzonen von Ostermundigen ein Bauverbot für Mobilfunkantennen. Für die Mobilfunkbetreiber, die für ihre neue Handy- generation, LTE oder 4G genannt, dringend und sofort rund 10 mal mehr Antennenstand- orte benötigen als bisher, brechen schwere Zeiten an. LTE könnte möglicherweise zum Flopp des Jahrhunderts werden.
Aus Horw LU erreichte uns kürzlich die Mel- dung von 1700 Einsprachen auf ein Antennen- projekt. Das ist rekordverdächtig. Gigaherz wird darüber berichten, sobald mehr bekannt ist.
 






































































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