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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 13
 Bundesämter
Die involvierten Bundesämter verteidigten die Inte- ressen der Bernischen Kraftwerke weitaus besser als die von diesen engagierten Anwälte. Denn wenn Anwälte statt Fachleute eine Hochspannungs- leitung planen, kommt dabei fast ausschliesslich nur noch höherer technischer Blödsinn heraus. Für die Beschwerdeführenden, resp. deren Sachverständi- ger war es nicht allzu schwierig, den anwaltlichen Unfug erfolgreich zu kontern. Lediglich sehr zeitauf- wändig weil äusserst umfangreich (ein Aktenberg von 22 Bundesordnern). Das Selbe gilt auch für die Bundesämter BFE (Bundesamt für Energie), BAFU (Bundesamt für Umwelt) und ARE (Amt für Raum- planung und Entwicklung), die stets Juristen und Juristinnen statt Ingenieure an die Front schickten.
Besonders hervorgetan hat sich die federführende Juristin des Bundesamtes für Energie, die wohl im Stande war, sämtliche völlig veralteten Bundesge- richtsurteile bis ins Jahr 1953 zurück auswendig zu zitieren, dafür vom heutigen Stand der Technik in Sachen Bodenverkabelung, von Hochspannungslei- tungen und von medizinischen Belangen so gut wie nichts verstand.
eine maximale Redezeit von 20 Minuten zugestan- den, die dann allerdings von der Verhandlungslei- terin andauernd mit der Aufforderung gestört wurde, die Präsentation endlich abzubrechen. Um die Kommunikation zwischen den Beschwerde- führenden aus den verschiedenen Gemeinden zu verunmöglichen, wurde versucht Amtsvertreter zwischen diese Gruppen zu setzen. Zwei Damen gesetzteren Alters konnten am Schluss ihre Trä- nen nicht mehr zurückhalten. So etwas wie diese Verhandlung hätten sie in einem Land wie der Schweiz nie für möglich gehalten.
Fazit: Verfahrens- und Verhandlungsführer/ Innen von dieser Wesensart entlassen und durch Personen mit Charakter und gesundem Men- schenverstand ersetzen.
Bereits die unterste Instanz, welche Projekte von Höchstspannungsleitungen zu beurteilen hat, das Eidg. Starkstrominspektorat, weist eine fragwürdi- ge Führung auf. Der Leiter dieser Bundesbehörde, Dario Marti, sitzt nämlich gleichzeitig in der Ge- schäftsleitung der Electrosuisse. Electrosuisse ist der Fachverband der Schweizerischen Elektroun-
Nur als Beispiel sei die von
ihr geführte zweitinstanzli-
che Einspracheverhandlung
vom 10.6.08 in der Mehr-
zweckhalle von Gurzelen
aufgeführt. Gurzelen wurde
wohl ausgewählt, weil es
zum entlegensten Örtchen in
der Region zählt und mit
dem öffentlichen Verkehr nicht erreichbar ist. Die Töff-Lady erklärte dem Hauswart bereits vor Beginn der Verhandlung um 9.30 Uhr, dass sie diese spä- testens um 11.30 Uhr zu beenden gedenke, weil sie für den Nachmittag einen Motorrad-Ausflug geplant habe.
Die Vertreter der Bernischen Kraftwerke konnte in der Folge ihre ausgiebige Präsentation über den PC und den Beamer der Bundesämter laufen lassen, während dem Sachverständigen der Anwohner, welcher über 300 Einzeleinsprecher zu vertreten hatte, die Vorführung einer Power-Point- Präsentation und der Gebrauch eines eigenen Bea- mers untersagt wurde, da ihm sowieso nur 5 Minu- ten Redezeit zugesprochen wurde.
Nur die Androhung der versammelten Beschwerde- führenden, die Verhandlung platzen zu lassen und den Saal zu verlassen, konnte einen widerwilligen Stimmungsumschwung bewirken. Nach wüsten Dis- kussionen wurde dem Sachverständigen zur Aufde- ckung der zahlreichen Mängel im Projekt doch noch
ternehmungen. Dem Ver- band gehören rund 4700 Personen und 2000 Firmen an. Eine solche Personal- union dürfte für die Kon- flikte mit der betroffenen Bevölkerung zu den Haupt- ursachen gehören. Die Ver- lautbarungen des EStI wer- den längst nicht mehr als neutrale Gutachten wahr-
genommen, sondern als blosse Parteibehauptun- gen. Herr Marti erklärte dem Sachverständigen der Einsprecher bereits an der erstinstanzlichen Verhandlung in Frauenkappelen: „Wenn sie nur einen Kilometer dieser Leitung unter den Boden bringen, trete ich von meinem Posten zurück!“
Herr Marti hat sein Versprechen bis heute leider nicht eingelöst.
Abschaffen JA, aber sicher nicht den Gang an das Bundesgericht.
Wenn in einem Verfahren dermassen geschummelt und gemogelt wird, dass selbst dem industriefreund- lichsten Bundesrichter der Hut hochgeht, ist die lan- ge Verfahrensdauer nicht den Beschwerdeführen- den zuzuschreiben und es sind nicht deren Rechte einzuschränken, sondern die Rechte der bis heute uneinsichtigen Schummler und Mogler.
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Höchstspannungsleitungen sind in einem dicht besiedelten und mit einer schönen Landschaft gesegneten Land nach dem neuesten Stand der Technik zu bauen und dieser lautet eindeutig: „Unter dem Boden!“









































































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