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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 12
 Fehlstart bei Swissgrid
Wegen dem dringend benötigten Netzausbau im schweizerischen Höchstspannungsnetz möchte Swissgrid die Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht abschaffen
Von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 4.Juni 2013
Veraltetes Höchstspannungsnetz
Das Schweizerische Höchstspannungsnetz ist veral- tet. Teilweise ist es bis 70 Jahre alt und oft in einem bedenklichen Zustand. Die Transportkapazitäten sind längstens zu klein geworden und wegen der Energiewende befindet sich das Netz oft am fal- schen Ort. Das sind Fakten die niemand bestreitet.
Swissgrid, die neu für das Schweizerische Höchst- spannungsnetz verantwortliche Unternehmung, beklagt sich zur Zeit in den Medien bitter über die langen Verfahrensdauern, welche in Extremfällen bis und mit Bundesgericht 30 Jahre dauern kön- nen. Swissgrid möchte deshalb bei der Erneuerung und Neuerstellung von Höchstspannungsleitungen für Einsprecher und Beschwerdeführer den Gang an das Bundesgericht abschaffen und den betroffenen Anwohnern weitere Schwierigkeiten bereiten.
Es gibt einiges abzuschaffen
Bei der dringend erneuerungsbe- dürftigen, 70-jährigen Hochspan- nungsleitung von Wattenwil nach Mühleberg wurden 9 Jahre geplant, dann weitere 9 Jahre gegen die An- wohner prozessiert. Mit dem Er- gebnis, dass nach 18 Jahren vom Bundesgericht den Anträgen der beschwerdeführenden Anwohner stattgegeben wurde. Siehe Bundes- gerichtsurteil 1C_129/2012.
Anhand der gemachten Erfahrun-
gen können wir gerne Tipps geben,
was wirklich abgeschafft werden Die neuen Masten wären 20-60m müsste, um die Verfahrensdauern höher geworden.
wirkungsvoll zu verkürzen:
 Umweltverträglichkeitsberichte
Die Ersteller des Umweltverträglichkeitsberichts hatten dermassen gemogelt, dass das Projekt in 7 Gemeinden 2 mal neu aufgelegt, das heisst, insge- samt 3mal ausgeschrieben werden musste. Jedes mal mit neuen Einsprachefristen und neuen Einspra- chen im Schlepptau. Umweltverträglichkeitsberichte werden nicht etwa von einer Behörde verfasst, son- dern von Privatfirmen im Auftrag der Leitungsbetrei- ber. Diese Privatfirmen sind natürlich immer darauf aus, ihren Auftraggebern dienlich zu sein, ansonsten sie auf Nachfolgeaufträge glatt verzichten können.
stellen verfügt über die nötigen Fachleute. Weder in Fragen von Hochspannungs-Freileitungen, noch in Fragen von deren Bodenverkabelungen und schon gar nicht im medizinischen Bereich. Das hielt diese Ämter jedoch nicht davon ab in einem Umfang von gesamthaft 150 Seiten ihren Senf dazu zu geben. Diese Berichte mussten natürlich alle gelesen und nicht nur von den Projektanten, sondern auch noch von den Beschwerdeführenden resp. ihrem Sach- verständigen entsprechend korrigiert werden.
Fazit: Kantonale Ämter ohne Fachleute im Lei- tungsbau vom Verfahren ausschliessen.
Leitung Wattenwil-Mühleberg heute.
Bernischen Kraftwerke waren es dann 20 bis 60 Meter. Weiter wur- de dieser Kommission von den Be- schwerdeführenden, resp. ihrem Sachverständigen einwandfrei nachgewiesen, dass diese 14 klugen Köpfe das 33km lange Gelände gar nie besichtigt hatten, was dann schlussendlich vor Bundesgericht auch zugegeben wurde.
Fazit: Abschaffen oder Kommissi- onsmitglieder auswechseln.
Kantonale Ämter
Das Projekt musste von insgesamt 27 kantonalen Amtsstellen abge- segnet werden. Keine dieser Amts-
Dieses System ist krank. Ersteller von Umweltver- träglichkeitsberichten haben nur zwei Möglichkei- ten. Entweder die Anwohner für dumm zu verkau- fen oder keine Nachfolgeaufträge mehr zu erhalten. Fazit: Abschaffen oder neu regeln.
Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission
Dies ist eine beim Bundesamt für Umwelt beheima- tete Kommission, bestehend aus Landschaftsarchi- tekten, Geografen, Geologen und Rechtsanwälten. Diese Berufsleute besitzen grösstenteils eigene Fir- men oder arbeiten zumindest im Kader von Firmen, die auf Aufträge aus der Elektrowirtschaft dringend angewiesen sind. Die beissen nie die Hand, welche sie füttert. Im Fall Wattenwil-Mühleberg hat diese Kommission bis vor Bundesgericht an ihrem Falsch- gutachten festgehalten, das davon ausging, dass die Leitungsmasten nur unmerklich erhöht würden, so um 2 bis 6 Meter. In den Ausführungsplänen der










































































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