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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 4
 Vertuschen-Verschleiern-Verwässern
Die Bevölkerung darf nicht mehr wissen, womit sie bestrahlt wird.
von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 6. April 2013
Die Einführung der neuen Mobilfunk- Generation, 4G oder LTE genannt, beginnt selt- same Blüten zu treiben. Die Böcke sind diesmal nicht die Gärtner, sondern das Bundesamt für Umwelt und die Bau-, Planungs- und Umwelt- direktorenkonferenz der Kantone.
Bisher musste in einer Baupublikation, d.h. im Standortdatenblatt explizit angegeben werden, welcher Funkdienst, ob GSM oder UMTS mit welcher Leistung in welche Richtung strahlen wird. Die GSM-Dienste lagen bisher auf den 900 und 1800MHz-Frequenzbändern und die UMTS- Dienste auf den 2150MHz- Frequenzbändern. Diesen
Diensten waren jeweils ge- naue Sendeleistungen und Senderichtungen zugeordnet. Mit der Einführung des neuen LTE-Dienstes soll das für die Bevölkerung nicht mehr ein- sehbar sein.
Quelle: www.bafu.admin.ch/ elektrosmog/01100/01108/01110/index.html?lang=de
Mit der Einführung des neuen Funkdienstes LTE wird eine völlig neue, von den bisherigen Diens- ten stark abweichende Modula-
tionsart (Pulsierung) verwen-
det. Niemand, aber wirklich nie- mand, kann vorhersagen, wel- che gesundheitlichen Auswir- kungen zu erwarten sind. Das Schicksal eines Pfarrers, wel- cher nach der Einführung von LTE an seinem Wohnort den Freitod dem unsäglichen Leiden vorzog, lässt gar nichts Gutes erwarten: www.gigaherz.ch/1878.
Um jegliche epidemiologischen
(statistischen) Untersuchungen
zum vorneherein zu verunmög-
lichen, soll den Mobilfunkbe-
treibern jetzt gestattet werden,
in den Standortdatenblättern den jeweiligen Funkdienst nicht mehr angeben zu müssen; dies unter gleichzeitiger massiver Erweiterung der
Frequenzbänder. Sie dürfen fortan einfach schreiben so und soviel 1000Watt zusammenge- fasst für die 800 bis 900MHz-Bänder und so und so viel 1000Watt zusammengefasst für 1800 bis 2600MHz-Bänder. Für welche Funkdienste wel- che Bänder benützt werden, kann nicht mehr in Erfahrung gebracht werden.
Die neue Regelung soll auch für bestehende Anlagen gelten
Wenn die einst bewilligten Gesamtsendeleistun- gen nicht überschritten werden, soll ohne Bau-
Auch wenn die neue Regelung der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV) entspricht, wird sich Gigaherz mit rechtlichen und politischen Mitteln zur Wehr setzen.
bewilligung auf das neue LTE umgerüstet werden dürfen. Hat ein Betreiber einmal je 3000Watt ERP für GSM und UMTS bewilligt erhalten, darf er neu mit diesen total 6000Watt ERP von 1800 bis 2600MHz machen, was er will.
Seit über 10 Jahren hatten Anwohner im Umkreis von Mobilfunk-Sendean- lagen ein Recht darauf zu wissen, womit und in welcher Stärke sie bestrahlt werden. Es ist ein sogenanntes Gewohnheitsrecht entstanden, welches man der Bevölkerung nicht einfach so wegnehmen kann. Zudem wird im Schweizerischen Umwelt- recht bei jeder Gelegenheit die sogenannte Besitzstandgarantie hochgehalten. Nehmen wir doch, wenn bestehende Anla- gen umgerüstet werden sollen, das Gesetz wörtlich und behar- ren darauf, dass uns Mobilfunk- sendeanlagen nicht anders be- strahlen dürfen als bisher, es sei denn, das Ganze würde mit fi- xen, verbindlichen Funkdienst- zuteilungen, verbindlichen Sen- deleistungen und Frequenzbän- dern neu publiziert. So dass je- de Bürgerin und jeder Bürger entscheiden kann,
ob sie oder er sich das bieten lassen will.
 










































































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