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 kam heraus, dass sich diese Steuerzentralen gar nicht in der Schweiz befinden, sondern in den Billiglohnländern Rumänien und Indien. Ein daraufhin erfolgter Schriftwechsel zwi- schen dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und dessen kantonalen Vollzugsbeam- ten bestätigten diesen Sachverhalt.
Das Bundesamt für Umwelt hatte für den Fall, dass der Schwindel mit dem Qualitätssiche- rungssystem eines Tages auffliegen sollte, be- reits vorgesorgt. Wegen der unterdessen be- kannten Aufsässigkeit zahlreicher Einsprecher- gruppen konnte jeden Moment eine gerichtli- che Vorladung zu einer Augenscheinverhand- lung in eine Steuerzentrale ins Haus flattern. Ergo musste das BAFU eine Institution suchen, welche bereit war, das Vorhandensein und das Funktionieren der QS-Systems erneut zu be- schwören.
Superneutrale Messfirma
Fündig wurde das BAFU in Form
der Arbeitsgemeinschaft Schaff-
ner Ecosens ASEB in Wallisellen,
einem sogenannten Kompe-
tenzzentrum für nichtionisie-
rende Strahlung. ASEB ist in
Fachkreisen als supra-neutral
bekannt. Das heisst, ASEB
macht für die Mobilfunkbetrei-
ber Standorte für Mobilfunk-
Antennen ausfindig, ASEB er-
stellt für die Mobilfunkbetrei-
ber Projekte für Mobilfunk- Basisstationen, ASEB wirkt
gleichzeitig auch noch gleich selber als akkredi- tierte Messfirma für amtliche Abnahmemes- sungen und ASEB liefert Gemeinde- und Kan- tonsverwaltungen, die in Sachen Mobilfunk nicht ganz sattelfest sind, pfannenfertige Ab- schmetterungstexte gegen Einsprecher und Beschwerdeführer von Mobilfunk-Antennen. Kurzum eine Firma, die sich vor lauter Neutrali- tät gleich selbst neutralisiert.
Weil sich die Steuerzentralen erwiesenermas- sen im fernen Ausland befinden, fand die Überprüfung von Sunrise und Orange via Satel- litenverbindung in deren Geschäftsräumen in Zürich statt und für Swisscom in deren Ge- schäftsräumen in Zollikofen bei Bern. Hier konnten die ASEB-Leute nicht etwa selber auf ihren PC’s beliebig Online-Einblick in die Funk-
tionen der QS-Systeme nehmen. Nein, sie wur- den in ein Sitzungszimmer verbannt, wo ihnen die gewünschten Daten über ein hausinternes Netzwerk auf eine Leinwand projiziert wurden. Hier durften sie rein visuell vergleichen ob die Daten der Mobilfunkgesellschaften in den Steuerzentralen draussen, mit denjenigen in den amtlichen Standortdatenblättern der Bau- eingaben übereinstimmten. Ob ihnen dabei wirklich die Parameter der Steuerzentralen o- der eine Phantasietabelle eingespielt wurde, muss offen bleiben. Angeblich wurden auf die- se Art 383 oder 2.4% von insgesamt 16‘000Anlagen überprüft.
Link zum Untersuchungsbericht ASEB: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/ attachments/26021.pdf
Link zum Kommentar von Gigaherz: www.gigaherz.ch/1781
Das wäre dasselbe, wie wenn Automobilisten Betrunken in der Gegend
herumfahren könnten und dem Strassenverkehrsamt lediglich monatlich ein Rappörtchen zustellen müssten, wann und wo sie mit wie vielen Promillen herumgekurvt seien.
Ob das Bundesgericht auch noch diese Kröte schluckt, wird sich demnächst weisen. Das Bundesamt für Umwelt musste sich bereits einigen unange- nehmen Fragen dazu stellen. Ein Urteil wird noch vor den Sommerferien 2013 erwartet. Der neueste Hoax, den kanto- nale Vollzugsbeamte zur Zeit verbreiten, lautet dahinge- hend, dass auf Ihren Schreibti- schen jeweils rote Lämpchen aufleuchten, wenn einer der Mobilfunkbetreiber irgendwo im Land draussen bewilligte Sendeparameter nicht einhal-
ten würden.
Was ist vom ganzen Schwindel namens „Qualitätssicherungssystem“ übriggeblieben? Einem Schriftwechsel mit dem Verwaltungsge- richt des Kantons St. Gallen ist Folgendes zu entnehmen: Das QS-System besteht nur noch aus einem einzigen lausigen Formular, welches die Mobilfunkbetreiber jeden Monat von Hand ausfüllen und an das zuständige kantonale Um- weltamt schicken müssen. Eine halbe Seite A4 auf welcher sie angeben sollten, wann und wo und wie lange sie einen bewilligten Zustand auf einer ihrer 16‘000 Antennenstandorten mit na- hezu 100‘000 Einzelantennen nicht eingehal- ten hätten. Das ist alles. Nichts mehr und nichts weniger. Nach wie vor verfügen weder Bundesämter noch kantonale Stellen über ir- gendwelche Online-Verbindungen zu irgend- welchen Steuerzentralen.








































































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