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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 16
 Sie lügen bis zum bitteren Ende
Das Qualitätssicherungssystem und was davon übrigblieb Eine Demontage von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 25. Mai 2013
Ausgangangslage
Mobilfunkantennen können gemäss den Daten- blättern der Herstellerwerke mit bis zu 10mal mehr Sendeleistung betrieben werden, als in den Baugesuchen deklariert wird. Die Sendeleis- tungen werden von Steuer- und Überwachungs- zentralen aus ferngesteuert. Dazu braucht sich niemand vom Servicepersonal auf die Anlage zu begeben. Was ebenfalls ferngesteuert wird, ist die vertikale Senderichtung, das ist die Richtung mittels welcher bestimmt wird, nach welcher Distanz der Strahlenkegel der Sendeantenne Bo- denberührung bekommt (vergleichbar mit ei- nem Autoscheinwerfer). Der Strahlenkegel einer Mobilfunkan-
tenne hat in der Regel nach ca. 250m Bodenberührung.
Diese unbestreitbaren technischen Aspekte haben das Schweizerische Bundesgericht am 10.3.2005 mit Urteil 1A.160/2004 bewogen den Ausbau der Mobilfunknetze zu stoppen, bis eine Lösung gefunden sei, dass so etwas nicht mehr vor- kommen könne.
dig gestaltet, dass zahlreiche Einsprechergrup- pen einen gerichtlichen Augenschein auf einer Steuerzentrale verlangten, um sich das Funktio- nieren dieses angeblich softwaremässig dort eingebauten Systems vorführen zu lassen.
Antrag auf Augenschein in über
100 Fällen abgelehnt
Nachdem kantonale Vollzugsbeamte an Orien- tierungsveranstaltungen und Einsprachever- handlungen stets behauptet hatten, sie könnten jederzeit unangemeldet in den Steuerzentralen einmarschieren um Stichproben zu machen, ei-
Softwaresystem zur Qualitätssi-
cherung
Um dieses Urteil auszuhebeln, ta-
ten sich die Mobilfunkbetreiber, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Kommunika- tion mitsamt den kantonalen Umweltämtern im sogenannten Cercl‘Air zusammen und entwar- fen ein softwareseitiges sogenanntes Qualitäts- sicherungssystem, welches das Übersteuern der bewilligten Parameter angeblich verhindern würde.
Darauf hin hob das Bundesgericht das Bauver- bot sofort auf und der ungebremste Bau von Mobilfunkantennen konnte weitergehen. Ende Mai 2008 erschien dann der vom Bundesgericht auf Ende Dezember 2007 verlangte Bericht zur Brauchbarkeit dieses QS-Systems endlich. Dieser unter dem Namen „Evaluation der Qualitätssi- cherungssysteme für Mobilfunkanlagen“ er- schienene Bericht war dermassen schönfärbe- risch und technisch weitgehend so unglaubwür-
sämtliche Gerichte in über 100 Fällen alle Anträ- ge auf Augenschein in einer Steuerzentrale ab, mit der Begründung es gebe keinen Anlass an den Ausführungen der kantonalen Vollzugsbe- amten nur im Geringsten zu zweifeln.
Steuerzentrale in Billiglohnländer ausgelagert
Dass die kantonalen Vollzugsbeamten logen, dass sich die Balken bogen, kam Anfangs 2012 anlässlich einer amtlichen Abnahmemessung durch eine aufmerksame Zuschauerin/Zuhörerin ans Tageslicht. Der Messtechniker musste dazu die Antennen ferngesteuert vertikal in die mess- technisch schlimmste Position fahren lassen. Das heisst, in diejenige Position bei welcher un- sere Zuschauerin/Zuhörerin die höchstmögliche Strahlendusche abbekam. Bei dem Handy- Gespräch zwischen Messtechniker und Operator in der Zentrale, welches die Zeugin mithörte,
Nach wie vor verfügen weder Bundesämter noch kantonale Stellen über irgendwelche Online- Verbindungen zu irgend- welchen Steuerzentralen.
gentlich kein Problem. Sollte man meinen. Als Erstes rede- ten sich daraufhin die Kantön- ler damit hinaus, das mit den unangemeldeten Probenah- men gehe nicht, man müsse sich mindestens 10 Tage zum Voraus anmelden damit die Mobilfunkbetreiber autorisier- tes Vorführpersonal aufbieten könnten. Und zudem wüssten diese Vorführer nicht, welche der Tausenden von Antennen im Land draussen auf Verlan- gen vorgeführt werden müss- te. Darauf hin schmettern














































































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