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Gigaherz.ch 84. Rundbrief Seite 14
  Elektrosmog im Express
Der Baselbieter „Express“ wagt sich an ein Thema, welches andere Zeitungen aus Angst vor wirtschaftlichen Folgen tunlichst verschweigen oder verdrehen.
Die Baselbieter Zeitung „Express“ wollte von Gi- gaherz.ch wissen, warum die Bevölkerung auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung des Bun- desrates zum Schutz vor nichtionisierender Strah- lung (Elektrosmog) nicht zur Ruhe komme. Was da eigentlich alles schief laufe?
Express druckte auf über drei Seiten die Antwort von Gigaherz vollumfänglich ab und noch weitere Überraschungen betreffend Mobilfunk dazu: http:// www.myexpress.ch/e-paper (dann Juni 2013 ankli- cken und auf Seiten 11-16 scrollen). Der Express ist eine Gratiszeitung und bedient die Region Basel und die Nordwestschweiz mit 170‘000 Exemplaren.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Artikel von Hans-U. Jakob vom 19. Juni 2013:
Im Februar 2000 setzte der Bun-
desrat die Verordnung zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft. Seither jagt ein Skandal den anderen. Denn bei näherem Hinsehen und mit zunehmender Erfahrung zeigt sich, dass diese Verordnung die Industrie vor den Anliegen der Bevölkerung schützt, statt umgekehrt.
Wirkungen und Bestrahlungsdauer
Grundsätzlich müssen zwei Gruppen von Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung unterschieden werden. Es sind dies Wirkungen aus körperfernen Strahlungsquellen, das sind die Mobilfunksender auf den Nachbardächern und Wirkungen aus kör- pernahen Quellen, das sind zu 99.9% die Handys am Kopf des Menschen. Erstere werden den Anwoh- nern aufgezwungen. Letztere sind freiwillig. Ausser- dem ist die Dauer der Bestrahlung wesentlich. Bei Bestrahlungsdauern ab 5 Jahren und mehr kommen die in der Nähe von Mobilfunkantennen erhöht auftretenden Krebserkrankungen dazu.
Jüngste fremdmittelfrei erstellte Studie
In der bayerischen Stadt Selbitz wurden im Januar 2009 im Auftrag der Gemeinde von den Hausärzten, im Rahmen einer Gesundheitsbefragung, Daten von 251 Einwohnern erfasst und anschließend daran nach Belastungsstärken der Strahlung aus Mobil- funksendern ausgewertet. Zitat aus der Zusammen- fassung von Eger und Jahn: „Für die Beschwerden Schlafstörung, Depressionen, cerebrale Symptome, Gelenkbeschwerden, Infekte, Hautveränderungen,
Herz-Kreislauf Störungen sowie
Störungen des optischen und
akustischen Sensoriums und des Magen-Darm- Traktes besteht eine signifikante dosiswirkungsab- hängige Korrelation zu objektiv bestimmten Exposi- tionslagen, die mit dem Einfluss von Mikrowellen auf das Nervensystem des Menschen erklärt wird.“
Die mittlere Strahlenbelastung der höchstbelaste- ten Gruppen in Selbitz lag mit gemessenen 1,2V/m deutlich über den Belastungen, welche staats- oder industriefinanzierte Studien in der Regel aufweisen.
Verharmloste CEFALO-Studie
Bei Körpernahe Strahlungsquellen, also den Handys, iPhones und Smartphones, ist die Sache noch dra- matischer. Weil es für den Welthandel ein Hemmnis
Verschwiegen wurde, dass je länger der Vertrag eines Kindes läuft, desto grösser sein Risiko für einen Tumor auf der Seite des Kopfes ist.
darstellen würde, gibt es für die- se Geräte keinerlei amtliche Grenzwerte, lediglich Empfehlun- gen. Anhand von Versuchen bei Ratten hat Prof. Leif Salford von der Lund Universität in Schweden bereits 2003 nachgewiesen, dass sich bei Strahlungswerten, wel- che das Mobiltelefon beim Tele-
fonieren aussendet, die Blut-Hirnschranke öffnet und Schadstoffe aus dem Blutkreislauf ins Gehirn eindringen lässt. Die darauf erfolgte Fall- Kontrollstudie über Hirntumore durch das Mobilte- lefonieren in Dänemark, Norwegen, Schweden und der Schweiz unter dem Namen CEFALO ergab an- geblich keinen Zusammenhang. In die industriefi- nanzierte CEFALO-Studie wurden in den vier Län- dern 352 Kinder und Jugendliche eingeschlossen, bei denen zwischen 2004 und 2008 ein Hirntumor diagnostiziert worden war. In der über Radio und Fernsehen grossspurig verbreiteten Entwarnung waren die Vieltelefonierer kurzerhand ausgeschlos- sen worden.
Der Schwindel mit den 10mal besseren
Schweizer Grenzwerten
Die Bevölkerung wurde beruhigt, indem die Verfas- ser der NISV behaupteten, die Grenzwerte, welche die NISV vorschreibt, lägen 10mal tiefer als diejeni- gen, die von der Internationalen Strahlenschutz- kommission ICNIRP erlaubten 40-60V/m. Das stimmt jedoch bei genauer Kenntnis der Sachlage nicht. Denn das 10mal tiefer als im Ausland bezieht sich lediglich auf eine völlig andere Erfassungsart.










































































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