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Gigaherz.ch 82. Rundbrief Seite 2
 Richtungsweisendes Hirntumor-Urteil aus Rom Kommt nach der Energiewende nun die Handywende?
von Hans-U. Jakob, 21. Oktober 2012
Die Versicherungsgesellschaft INAIL muss dem ehemaligen Manager Marcolini Inno- cente rückwirkend eine Invalidenrente von 80% ausrichten und sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig und endgültig. Es kann nicht mehr angefochten werden. Die Meldung ver- breitete sich in Windeseile über das Wochen- ende über den ganzen Globus und wurde in allen schweizerischen Tageszeitungen sowie in den Schweizer TV- und Radionachrichten erwähnt.
Bleibende Schäden nach Eingriff
Marcolini Innocente hatte von 1991 bis 2002 bei der Firma Sangiacoma SpA eine geschäfts- führende Tätigkeit ausgeübt
bei welcher er gezwungen war,
während 5-6 Stunden am Tag sowohl ein Schnurlostelefon als auch ein Mobiltelefon zu be- nützen.
Eine durchgeführte Magnetre- sonanzuntersuchung ergab die Diagnose „Neurinom des Ganglons Gasseri“ (gutartiger Tumor der Hirnnerven, vor allem des Hör- nervs). Marcolini ist Rechtshänder und hielt das Telefon stets mit dem linken Arm am lin- ken, von der Krankheit befallenen Ohr um die Rechte zum Schreiben von Notizen frei zu ha- ben.
Der Patient unterzog sich in der Folge im No- vember 2002 einem neurochirurgischen Ein- griff in der Klinik St. Anna in Luzern (Schweiz). Nach der Operation blieben schwere Folgen zurück, wie Verlust der Sehschärfe um 3-4 Di- optrien, Lähmungen in der befallenen Ge- sichtshälfte, Störungen des Geruchs-, Ge- schmacks, und Gleichgewichtssinnes und zeit- weilige starke Schmerzen von 5-6 Punkten auf einer Skala von 1-10.
Die Versicherungsgesellschaft INAIL bediente sich des obligaten Spruches in solchen Fällen, dass es keine zuverlässigen Studien gebe um
die Schädlichkeit elektromagnetischer Wellen nachzuweisen.
Oberster Italienischer Gerichtshof in Rom be- stätigt das Urteil der Vorinstanz
Bereits die Vorinstanz, das Gericht in Brescia, war im Dezember 2009 ganz anderer Mei- nung. Dieses Urteil wurde nun vom obersten italienischen Gerichtshof mit nachstehender Begründung bestätigt.
Die Expositionsdauer von 10 Jahren sei ein sehr relevantes Bewertungskriterium und er- gebe ein relatives Risiko von 2.9 und sei als signifikant zu betrachten. (2.9=2.9mal höher als handylos). Die Folgen der Pathologie habe
zu einer Behinderung geführt, deren Aus- mass 80% betrage.
Der Gerichtshof von Brescia bezog sich im Dezember 2009 unter Anderem auch auf
die Studien des Schwedischen Onkologiepro- fessors Lennart Hardell und auf den Italieni- schen Onkologen und Forscher Gino Angelo Levis. Das Gericht folgte im Weiteren auch den Ausführungen des Gerichtssachverständi- gen Dr. Grasso, welcher abschliessend darleg- te, das Merkmal hoher Wahrscheinlichkeit sei genügend untermauert um den vom Gesetz geforderten Zusammenhang zu belegen.
Das Urteil von Brescia aus dem Jahre 2009,
welches nun vom obersten italienischen Ge- richtshof bestätigt wurde, finden Sie in voller Länge ins Deutsche übersetzt auf der Websei- te von Diagnose-Funk unter http:// www.diagnose-funk.org/downloads/urteil- marcolini-ubersetzung.pdf
Der Mut der italienischen Richter, die sich nicht davor scheuen, auch Mafia- und mafia- ähnliche Organisationen vorzuknöpfen und dabei im Namen der Gerechtigkeit auch schon um ihr Leben gekommen sind, ist bewun- dernswert.
Dr. Gino Angelo Levis und Dr. Lennart Hardell können Sie am 9. Nationalen Elektrosmog- Kongress kennen lernen.
   












































































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