Page 6 - 80. Rundbrief
P. 6

Gigaherz 80. Rundbrief Seite 6
 Keine Mobilfunkantennen mehr in Wohnzonen
Ein bemerkenswertes, zukunftsweisendes Bundesgerichtsurteil
von Hans-U. Jakob, 16. Juni 2012
In den zusammengelegten Urteilen 1C_51/2012 und 1C_71/2012 hat das Bundesgericht der Gemeinde Hinwil ZH recht gegeben, welche künftig Mobilfunkantennen mittels ei- nes Kaskadenmodells aus Wohnzonen verbannen kann. Ähnlich, aber viel klarer wie dies kurz zuvor der Gemeinde Urtenen-Schönbühl zugestanden worden ist.
Die Kaskadenregelung der Gemeinde Hinwil
Mobilfunkanlagen sind nur in folgenden Zonen und gemäss folgenden Prioritäten zulässig: 1. Priorität: Industrie- oder Gewerbezonen
2. Priorität: Zone für öffentliche Bauten in denen stark und mässig
störende Betriebe zulässig sind
3. Priorität: Zentrumszone und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
4. Priorität: Kernzonen
Erst wenn der Betreiber den Nachweis erbringt, dass aufgrund von funktechnischen Bedin- gungen ein Standort ausserhalb der zulässigen Zonen erforderlich ist, ist eine Mobilfunkanla- ge auch in den übrigen Wohnzonen zulässig.
Antwort des Bundesgerichts auf die Beschwerde der Mobilfunkbetreiber
„Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf bei der Ortsplanung grundsätzlich be- rücksichtigt werden, dass bestimmte Nutzungen oder Anlagen in der Bevölkerung (oder Tei- len davon) unangenehme psychische Eindrücke erwecken und dazu führen, dass die Umge- bung als unsicher, unästhetisch oder sonst wie unerfreulich empfunden wird (BGE 136 I 395 E. 4.3.2 und 4.3.2 S. 401 mit Hinweisen). Erfahrungsgemäss wird vor allem die Installation von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten von Teilen der Bevölkerung als Bedrohung bzw. als Beeinträchtigung der Wohnqualität empfunden, wie zahlreiche Einsprachen, Petitionen und Initiativen belegen. Dass es sich um ein Anliegen der Bevölkerung handelt, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die neue Regelung der
Gemeinde Hinwil an der Gemeindeversammlung vom 15. März 2010 mit offensichtlichem Mehr an- genommen wurde.
Einsprachen und Beschwerden von Personen, de- ren Arbeitsort in der Nähe projektierter Antennen liegen, sind deutlich seltener, obwohl auch sie zur Beschwerde legitimiert wären.“
Mobilfunkantennen als Bedrohung
Man beachte die Ausdrücke „unsicher, unästhe- tisch oder sonst wie unerfreulich“ und „Bedrohung“. Jetzt ist die Botschaft nach über 10 Jahren unermüdlicher Arbeit - allein die NIS- Fachstelle von Gigaherz war an über 700 Ge- richtsverfahren beratend und unterstützend betei- ligt - auch am Bundesgericht in Lausanne ange- kommen. Die Schweizer Bevölkerung empfindet
Das Bundesgericht bestätigt: Mobilfunkan- tennen werden von der Bevölkerung als Bedrohung empfunden und dürfen aus Wohnzonen verbannt werden.
     















































































   4   5   6   7   8