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Gigaherz 80. Rundbrief Seite 8
 meinden der Schweiz tun gut daran das Urteil eingehend zu studieren und schleunigst zu handeln. Denn der neue Mobilfunkstandard LTE benötigt voraussichtlich eine noch 10mal höhere Antennendichte als bisher.
Bevor in anderen Gemeinden eine solche Kaskadenregelung zur Anwendung kommt, muss zuerst das Gemeinde-Baureglement entsprechend abgeändert werden. Und bevor dies ge- schehen kann, muss sich im Gemeinderat eine entsprechende Mehrheit dafür bilden. Das dürfte im Zeitalter, in dem eine Mehrheit der Handysüchtigen regiert, schon mal sehr schwie- rig sein. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1797
 Strahlenkegel trifft trotzdem die Wohnzonen
Mobilfunkantennen strahlen nicht kugelförmig, wie sich das etliche Schreihälse von Journalisten oder etwa auch überforderte Gemeinderäte vorstellen. Mobilfunkantennen strahlen wie Beleuchtungsmas- te mit riesigen ausrichtbaren Scheinwerfern, deren Strahlenkegel nach 150 bis 250m Bodenberührung bekommen. So bringt es für die Bewohner von Wohnzonen wenig bis gar nichts, wenn sie von An- tennen bestrahlt (pardon, versorgt) werden, die am Rande einer Industrie- oder Arbeitszone stehen. Ganz im Gegenteil. Das kann unter Umständen strahlungstechnisch sogar schlimmer enden.
3D-Darstellung eines Strahlenkegels einer Mobilfunkantenne mit Bodenberührung nach 150-250 Metern. Bild: Bundesamt für Kommunikation Schweiz
 Besonders in Gemeinden wie Urtenen-Schönbühl, wo sich Wohn- und Industriezone in Strei- fen abwechseln oder wie Knolfingen BE, dessen Zonenplan wie ein buntes Schachbrettmus- ter anmutet, können die Wohnzonen von den zahlreichen Arbeitszonen ringsum vorzüglich bestrahlt werden. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1787
 Regelung nur für sichtbare Antennen
Einen Dämpfer setzt das Bundesgericht dennoch auf: Die Kaskadenregelung, wie in Hinwil bewilligt, soll nur für sichtbare und nicht für versteckte Anten- nen gelten. Das hinterlistige Verstecken von Mobil- funkantennen in Kirchtürmen, künstlichen Kaminen usw. soll also weiterhin erlaubt bleiben.....
Das Bundesgericht glaubt also immer noch an die Mär, dass nur der Anblick einer Antenne krank ma- che und dass die Bevölkerung durch willkürlich fest- gelegte Grenzwerte genügend geschützt sei. Immer- hin werden jetzt aber visuelle, oder wie sich das Ge- richt ausdrückt, ideelle Immissionen ohne wenn und aber zugegeben.
Als Kamin getarnte Mobilfunkantenne.
   Da bleibt für uns und unsere Verbündeten weiterhin Etliches an Überzeugungsarbeit zu tun. Also packen wir’s an.
Zum Beispiel mit einem weiteren wissenschaftlichen Kongress im nächsten Frühjahr.






















































































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