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Gigaherz 80. Rundbrief Seite 4
 Die gekaufte Rechtssicherheit
Von Hans-U. Jakob, 8. April 2012
Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar dieses Jahres eine Milliarde Fran- ken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurch strahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig: Ohne Korruption und Geldwäscherei wäre Mobilfunk in der Schweiz gar nicht möglich.
Als Gegenleistung für die 1000 Millionen Schweizerfranken leistet die schweizerische Eidge- nossenschaft den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre, das heisst, bis ins Jahr 2028. Im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nicht- ionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, so- wie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze.
Verwässerte Studien an den Gerichtshöfen
Um diese staatlichen Garantien – keinerlei
Verschärfung der Strahlungsgrenzwerte -
einhalten zu können, lässt die Schweizeri-
sche Eidgenossenschaft an der Universität
Basel unter dem Namen ELMAR eine soge-
nannte „wissenschaftliche Datenbank“ betrei-
ben. Hier werden unter der Leitung von Dr.
Martin Röösli alle wissenschaftlichen Stu-
dien, die den Mobilfunkbetreibern gefährlich
werden könnten, nach deren Publikation un-
verzüglich bis zur Unkenntlichkeit verdreht,
verwässert und verharmlost. Ausnahmslos
alle Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen, welche das Gesundheitsargument enthalten, selbst solche mit Beilage der neuesten Studienergebnisse, werden heute von sämtlichen Gerichten der Schweiz mit dem automatischen Hinweis auf ELMAR und Röösli kaltschnäuzig abgeschmettert. Egal welche Studien angeführt werden, die Gerichte sind stets mit Kopien von Rööslis verdrehten Schlussfolgerungen zur Stelle.
Undurchsichtiger Vertrag zwischen BAFU und Dr. Röösli von der Uni Basel
Zu diesem Zweck besteht zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Univer- sität Basel, resp. dem Schweizerischen Tropeninstitut und dessen Leiter, Dr. Martin Röösli, sogar ein Vertrag. Das wurde uns (Gigaherz) mit Schreiben vom 5. Februar 2012 vom Gene- ralsekretariat des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestätigt, nachdem wir bei dieser Behörde gegen Rööslis „Umtriebe“ Beschwerde führten.
Das UVEK befand, der Vertrag mit Röösli, resp. dessen Tropeninstitut sei mit dem Bundes- amt für Umwelt (BAFU) abgeschlossen worden und falle allein in dessen Kompetenz. Das BAFU seinerseits teilt uns mit, der Vertrag unterstehe nicht dem allgemeinen Beschwerde- recht und im übrigen sei Prof. Dr. Röösli ein international renommierter NIS-Experte und man sehe keinerlei Gründe diesen Vertrag zu kündigen.
Gigaherz wird sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Weitere Schritte unsererseits
 











































































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