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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 11
 Mobilfunkkonzerne kaufen sich den Weg frei
Ein Kommentar zur Versteigerung der Schweizer Mobilfunkfrequenzen für die nächsten 16 Jahre
von Hans-U. Jakob, 25.2.2012
Von einer Versteigerung die gar keine war
Sondern eine durch und durch abgekartete Sache: Wir bezahlen Euch eine Milliarde (1000 Millionen Franken) in die Staatskasse und ihr sorgt weitere 16 Jahre dafür,
 dass die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung weiterhin nicht nach medizinischen Krite- rien festgelegt werden, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. Wie im Bundesgerichtsurteil 1A.94/2000 im Jahr 2000 festgelegt.
 dass das Märchen von den angeblich 10mal tieferen Schweizer Grenzwerten weiter- hin so penetrant verbreitet wird, dass es schliesslich die hintersten und letzten Bürger/ Innen glauben. Siehe auch www.gigaherz.ch/636
 dass Menschen, die unter der flächendeckenden Mobilfunkstrahlung leiden, weiterhin als Geistesgestörte hingestellt werden
 dass Wissenschaftler, welche gesundheitsschädigende Effekte durch Mobilfunkstrah- lung nachweisen, weiterhin als Datenfälscher hingestellt und so gemobbt werden, dass sie ihre Reputation und ihre Einkommen verlieren. www.gigaherz.ch/1629
 dass wissenschaftliche Studien, welche Gesundheitsschäden nachweisen, weiterhin soweit verdreht werden, dass Mobilfunkstrahlung völlig harmlos wird. Siehe auch un- ter www.gigaherz.ch/1736 und www.gigaherz.ch/1739 sowie www.gigaherz.ch/1611
 dass den hunderten von Baueinsprachen, welche den Netzausbau so unnötig behin- dern, endlich mit neuen Gesetzesbestimmungen ein Riegel vorgeschoben wird.. Siehe auch www.gigaherz.ch/1640
 dass die Original-Forschungsberichte aus dem nationalen Forschungsprogramm NFP- 57 weiterhin unter Verschluss bleiben und nur der Synthesebericht der industrie- freundlichen Leitungsgruppe Gültigkeit haben darf. www.gigaherz.ch/1771
 dass Mobilfunkstrahlung weiterhin nur von sogenannt akkreditierten Messfirmen amt- lich und gerichtstauglich nachgemessen werden darf, die entweder den Mobilfunk- betreibern durch Aktienbesitz gehören oder auftragsmässig völlig von diesen abhän- gig sind. Und dies mit Messgeräten, die lediglich mit einer Genauigkeit von ±45% ar- beiten dürfen. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1692
 und nicht zuletzt, dass sowohl das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Ge- sundheit und die kantonalen Umweltämter die Interessen der Mobilfunknetzbetreiber weiterhin besser verteidigen als diese selbst. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1513
Nun ist es also soweit
Die auf das Frühjahr 2012 verschobene „Versteigerung“ der Schweizer Luft wurde aus Angst vor negativen Reaktionen aus der Bevölkerung etwas vorgezogen und erst im Nachhinein kommuniziert. Die Schweizer Tageszeitungen waren dieser Tage voll von
         

















































































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