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Gigaherz
79. Rundbrief
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 Aus den Kantonen
Im Kanton Thurgau sollen jetzt die Gemeindebehörden den Mobilfunkanbieten bei der Suche nach Antennenstandorten helfen und dazu einen Kollaborationsvertrag unterschreiben
Eine Mitteilung vom Verein Strahlungsfreies Kreuzlingen
http://www.strahlungsfrei.ch
"Vereinbarung über die Standortevaluation und - koordination zwischen dem Verband der Thurgauer Gemeinden (VTG) und den Mobilfunkbetreibern Swisscom, Sunrise und Oran- ge", so lautet der Titel eines Vertrages zwischen dem VTG und den drei Mobilfunkanbie- tern. Die SBB als vierte grosse Mobilfunkbetreiberin ist nicht mit dabei.
Die Mobilfunkbetreiber versuchen seit ein paar Wochen nach und nach möglichst vie- le der 80 Gemeinden im Thurgau zur Unterzeichnung des Vertrages zu bewegen. Der VTG spielt dabei williger Handlanger. Die langjährigen "Widerstandsnester" werden dabei offensichtlich mit Priorität bearbeitet. Es fällt zudem auf, dass insbesondere entlang in Planung befindlicher Hochleistungsstrassen schon mal vorsorglich sondiert wird. Solche Strassen bringen demnach nicht bloss mehr Verkehr, sondern auch mehr Antennen und Strahlenbelastung für die Anwohner.
Die gründliche Analyse ergibt, dass diese Vereinbarung sehr einseitig, völlig unver- bindlich, jederzeit ohne Konsequenz kündbar und damit überflüssig ist. Die meisten Ge- meinden sind mit der komplexen Materie verständlicherweise überfordert, was von den Mobilfunkbetreibern ausgenützt wird. Die Vereinbarung könnte sich für Gemeinden als Bumerang entpuppen, denn sie erfüllt für die Mobilfunkbetreiber lediglich die vier folgen- den Funktionen:
1. Sie ist ein effizientes Instrument, um Gemeinden von der Erstellung griffiger Anten- nenreglemente abzuhalten. Bereits haben nämlich erste Gemeinden in ihren Bau- reglementen festgelegt, dass Antennen nur noch in Industriezonen gebaut werden dürfen. Das ist den Mobilfunkbetreibern ein Dorn im Auge.
2. Die Gemeindebehörden sollen sich den Mobilfunkbetreibern in kollaborativer Weise verpflichten, gegen die eigene Wohnbevölkerung vorzugehen und Baugesuche für Antennen beschleunigt zu behandeln.
3. Da wegen dem gerichtlich belegten Haftungsrisiko kaum mehr Antennenstandorte von privaten Immobilieneigentümern zu bekommen sind, versucht man diese nun von den Gemeinden zu erhalten. Die Vereinbarung ist ein idealer Einstieg für ent- sprechende Verhandlungen.
4. Die Vereinbarung mit den potenziell 80 Gemeinden im Thurgau soll zu vielen Zei- tungsartikeln führen, in denen man sich in Szene setzen kann. Sie ist somit auch ein Propagandainstrument.
5. Diese vier Punkte sind einfach zu durchschauen und sollten deshalb Anlass zu kriti- scher Hinterfragung der Vereinbarung geben.
 



















































































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