Page 15 - 77. Rundbrief
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Neutraler Umweltverträglichkeitsbericht neutralisiert
Verfasser des neuen, von den BKW bestellten und bezahlten Umwelt- verträglichkeitsberichtes war die selbe „neutrale“ Firma, deren frühere „neutrale“ Umweltverträglichkeitsberichte infolge Mogeleien zu insgesamt 2 Neuauflagen des Projektes in 7 Gemeinden geführt hatte. Schon damals weitgehend aufgedeckt durch die NIS-Fachstelle von Gigaherz.
Das Bundes-Verwaltungsgericht war begreiflicherweise nicht bereit, diesem Bericht einfach so Glauben zu schenken, sondern gewährte den Beschwerdeführenden eine Frist zur Stellungnahme bis 19.September.
Anstatt in die Ferien zu verreisen, hiess es für mich nun, erneut in die Tasten zu greifen, um diesen „neutralen“ Bericht zu „neutralisieren“. Da dieser weder dem neuesten Stand der Verkabelungstechnik, noch den Gegebenheiten in der Landschaft entsprach, war dies eher ein Vergnügen als eine Strafe für mich. Details will ich nicht bekanntgeben, um das demnächst erwartete wegweisende Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichtes nicht im Voraus zu verschreien. Nur so viel sei verraten: Anwohner und Beschwerdeführende haben guten Grund zur Hoffnung. Dieser neueste Streich der BKW mit ihren 68 Anwälten, gleicht von mir aus gesehen eher einem letzten verzweifelten, schlecht inszenierten Versuch, eine drohende Boden-Verkabelung in letzter Minute noch abzuwenden. Ob das Bundes- Verwaltungsgericht das auch so sieht, wird sich weisen? Im Fall Lauerz hat es das jedenfalls so gesehen. Siehe http://www.gigaherz.ch/1702
Ein Seminar gegen die Desinformanten der 50 Watt-Fraktion
Neben dem „Tagesgeschäft“ der Beratung per Telefon oder e-mail von Einsprechenden gegen die immer noch hoch aktuelle Verdichtung des Antennenwaldes, galt es zudem für den 17.September ein Seminar zur Berechnung der Strahlung in der Nähe projektierter Mobilfunksender vorzubereiten. Kaum ein vernünftiger Mensch vermietet heute noch sein Hausdach oder einen Teil seines Grundstücks für den Bau einer Mobilfunkantenne. Es sind dies meist Leute, die da gar nicht wohnen, kurz vor dem Konkurs stehen, nicht mehr ganz zurechnungsfähig sind, oder etwa noch Immobilienhaie. Kurz und gut, im Hinblick auf die kommende neue Mobilfunkgeneration 4G oder LTE genannt, die voraussichtlich nochmals 10mal mehr Sendemaste als bisher benötigt, nehmen die Mobilfunkbetreiber zur Zeit schlicht alles was sich ihnen noch anbietet. Ob gut oder schlecht geeignet. Umso mehr wird jetzt zwecks Einhaltung der Schweizer Anlage- Grenzwerte in den Bau-Publikationsunterlagen, das heisst, in den Standort- Datenblättern wieder gemogelt, wie einst zu Anfangszeiten des Mobilfunks.
Zweck des am 17. September in Schwarzenburg durchgeführten, von 17 interessierten Personen besuchten Seminars war es, Strahlungsberechnungen soweit zu erlernen, dass die Überprüfung der Standortdatenblätter und die Berechnung der Strahlenbelastung zusätzlicher Orte empfindlicher Nutzung, selbständig durchgeführt werden kann. Eckpunkte des Kursinhaltes waren:
Woher der immense Antennengewinn von Faktor 20 bis 30 – Wie stark nimmt die Strahlung mit der Distanz ab - Wie wirkt sich die Richtungsdämpfung horizontal und vertikal aus – Welche Gebäudedämpfungen sind wann zu berücksichtigen – Wieso Rechnen genauer als Messen ausfällt – Und abschliessend: Die fehlende Kontrolle der kantonalen Umweltämter, ob die in den Baupublikationsunterlagen deklarierten Strahlungswerte auch eingehalten sind – Ganz speziell die immense Messunsicherheit von ±45% bei amtlichen Abnahmemessungen.
 

























































































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