Page 14 - 77. Rundbrief
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Der Sommer bei Gigaherz
Wenn andere Ferien machen, herrscht bei der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch Hochbetrieb
Ein persönlicher Bericht von Hans-U. Jakob, vom 23.9.2011
Am 18. August konnte ich den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz anlässlich ihres Monatstreffens in Bern mit einer Powerpoint-Präsentation erläutern, weshalb das Zeitalter oberirdischer Höchstspannungsleitungen in der Schweiz dem Ende entgegengeht. Dass das Bundesgericht nach jahrelangem Bombardement mit unseren Fakten in diesem Frühjahr eine Schleuderwende um 180°vollzogen hat und dass alle bisherigen ablehnenden Urteile in Sachen Erdverlegung ab sofort keine Gültigkeit haben, weil diese längst nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Urteil 1C_398/2011 vom 5.4.2011, Riniken.
Dabei hat sich einmal mehr das Sprichwort vom Propheten im eigenen Land bewahrheitet. Denn um das Bundesgericht zu überzeugen, brauchte es zuerst 2 Gutachten des deutschen Professors Dr. Ing. Heiner Brackelmann von der UNI Duisburg-Essen.
Von diesem übernahm das Bundesgericht, dass die Ausfallsicherheit von Bodenkabeln heute 7mal besser ist, als von Freileitungen. (Die Stromlobby behauptete bis anhin gerade das Gegenteil) Und dass eine Erdverkabelung höchstens noch 1.6mal teurer als eine Freileitung zu stehen kommt. (Die Stromlobby redete vom 11 bis 40 mal teurer!!)
Die Transportverluste an Energie bei einer Bodenverkabelung 3-4mal geringer sind, was die Stromlobby bisher tunlichst ausgeklammert hatte und dass die Bodenerwärmung nicht 4°C, sondern weniger als 1°c b etrage. Siehe auch unter http://www.gigaherz.ch/1706 Auslaufmodell HSP-Freileitungen.
Selbstverständlich war neben dem Landschaftsschutz bei den Ärztinnen und Ärzten die Gesundheitsfrage das grössere Thema.
Die Diskussion darüber, konnte mit dem Hinweis, dass die Internationale Krebsagentur IARC, niederfrequente Magnetfelder, grösssr als 0.4Mikrotesla, ausgehend unter Anderem von Hochspannungsleitungen, bereits vor 10 Jahren als mögliche Krebserreger eingestuft hat, erheblich abgekürzt werden. (Schweizer Grenzwert = 1Mikrotesla) Die überzeugendsten Argumente waren dann wohl die Bilder darüber, wie Luzerns Staatsanwälte ihre Büros für eine halbe Million Franken abschirmen liessen, nachdem sie neue Räumlichkeiten neben einer Bahnlinie beziehen mussten. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1633
Ein weiterer grosser, aber nicht harter Brocken für die NIS-Fachstelle von Gigaherz war der neue Umweltverträglichkeitsbericht, welchen die Bernischen Kraftwerke beim Bundes-Verwaltungsgericht nachgereicht hatten, um im dort hängigen Fall der Höchstspannungsleitung Wattenwil-Gasel-Mühleberg zu beweisen, dass eine Boden-Verkabelung in den rund 20km langen, geschützten Landschaften völlig unmöglich und unnötig sei und dass sich das Bundesgericht im Fall Riniken, Urteil 1C_398/2011 vom 5.4.2011, gewaltig geirrt habe. Siehe auch unter dem Kapitel Sortierung der Trümmer.
  























































































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