Page 3 - 77. Rundbrief
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Der Irrtum der Strategiegruppe
Mit einem Paket von Lügen lässt sich das Schweizerische Hochspannungsnetz bestimmt nicht erneuern.
Was uns die von der neuen Umweltministerin Doris Leuthard ins Leben gerufene Strategiegruppe „Netze und Versorgungssicherheit“ in der Sendung Echo der Zeit vom 2.7.2011 auftischte, führt eher in Richtung Volksaufstand, als zu einer Beschleunigung des Ausbaus von Hoch- und Höchstspannungsnetzen. Was da in dieser Sendung der Bevölkerung innerhalb von 3 Minuten alles vorgelogen wurde, liess dem Fachmann und Kenner der Szene das Blut in den Adern gefrieren.
Dass das Schweizerische Hochspannungsnetz teilweise bis zu 70 Jahre alt ist und dringender Erneuerungen und Ergänzungen bedarf, streitet niemand ab. Wenn nun die Strombarone diese Erneuerung so billig wie nur irgendwie möglich und auf Kosten der Gesundheit der Anwohner und auf Kosten des Landschaftsschutzes durchpauken möchten, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie auf erbitterten Widerstand der Anwohner von solchen Projekten stossen. Erst recht nicht, wenn sie glauben, in einer Art von Verschwörung gegen das Volk, jegliche unterirdische Leitungsführung aus reinem Profitdenken verhindern zu können.
Was da jetzt Doris Leuthards Strategiegruppe an Massnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus vorschlägt, zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, dass diese Leute weder lernfähig sind, noch die Zeichen der Zeit erkannt haben und immer noch glauben, mit ein paar plumpen Lügen, das dumme Volk übertölpeln zu können.
An der langen Verfahrensdauer von 10 bis 20 Jahren, bis so eine Leitung endlich gebaut werden könne, seien die unzähligen Einsprachen von Anwohnern schuld.
Dass dem nicht so ist, mag das Beispiel der 230kV-Leitung der Bernischen Kraftwerke von Wattenwil nach Mühleberg, als ein typischer Fall von vielen aufzeigen.
Nach Ablauf der Einsprachefrist Ende Januar 2004, dauerte es geschlagene 2 Jahre bis das Eidg. Starkstrominspektorat die 300 praktisch gleichlautenden Einsprachen von 20 Parteien behandelt, resp. abgeschmettert hatte.
Daraufhin wurde den Einsprechenden eine Frist von nur 24 Tagen (!) gesetzt, um das 160 Seiten starke Dokument zu studieren, und dagegen eine Rekursschrift an die nächste Instanz, das Bundesamt für Energie zu verfassen.
Das Bundesamt für Energie (BfE) benötigte daraufhin sagenhafte 4 Jahre, das heisst bis Ende März 2010 um die noch verbliebenen 240 praktisch gleichlautenden, von juristischen Laien verfassten Beschwerden zu bearbeiten und abzuschmettern. Die 4 Jahre hat allerdings nicht allein das BfE zu verantworten. Musste doch die BKW infolge gefälschtem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) in 7 Gemeinden das Projekt 2 mal neu auflegen.
Seit 31.Mai 2010 liegt nun das Projekt beim Bundes-Verwaltungsgericht und hat von Seiten der Beschwerdeführenden wiederum 5 Bundesordner mit Beweismaterial über Unredlichkeiten der Projektverfasser gefüllt.
Die Beschwerdeführenden werden demnächst wiederum 30Tage Zeit erhalten, das Ganze an die letzte Instanz, das Bundesgericht weiterzuziehen, falls das Bundesverwaltungsgericht nicht die Konsequenzen zieht und das ganze total verfahrene Projekt zur Neubearbeitung an die Projektanten zurückschickt.
    





















































































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