Page 13 - 77. Rundbrief
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In den vorangegangen Voten war öfters die Rede von der Guerilliataktik der Anwohner die Rede gewesen, welche je länger je mehr mit unnötigen Einsprachen und Beschwerden bis ans Bundesgericht gelangen und dringende Projekte jahrelang verzögern können.
Wie vertragen sich solche Töne mit der Praxis des Bundesamtes für Energie, welche an Einspracheverhandlungen gerade mal 4 Sekunden Redezeit pro Einsprecher zugesteht? So geschehen bei der Leitung Wattenwil-Mühleberg mit insgesamt 20Minuten für 300Einsprecher.
Die Hausaufgaben nicht gemacht, hatte das Bundesamt für Umwelt
Elisabeth Sutter Sektion UVP und Raumordnung zeigte eine Serie von Bildern, wo eine Boden-Verkabelung angeblich verboten ist:
Moore, Hochmoore Flachmoore, Hangmoore, Wälder, Hecken, Feuchtgebiete, Trockenwiesen, Grundwasserschutzzonen, Quellwasserschutzzonen usw. Und der Schutz des Bodens mit tausenden von Klein- und Kleinstlebewesen, Käfer Würmer und Mikroorganismem gemäss Art. 6 und 7 VBBo sei auch wichtig.
Brakelmann greift ein
Das sei alles überhaupt kein Problem. Mit der Untertunnelungsmöglichkeit, die erst noch billiger sei als offene Kabelgräben, könne man solche Gebiete heute problemlos bis in eine Tiefe von 10m und mehr unterfahren.
Kabel oder Freileitung - wie wird beim BFE entschieden?
Für die Referentin des Bundesamtes für Energie, Frau Cornelia Gogel ist mit dem Urteil Riniken eine Welt zusammengebrochen. Die Gewichte hätten sich völlig verschoben, bedauert sie.
Obschon das Bundesgericht alle letztinstanzlichen Urteile als nicht mehr relevant für neue Entscheide erklärt hat, zählt sie nochmals die letzten 22 Urteile mit ihren veralteten Konsequenzen auf. Nostalgie oder Sturheit?
Immerhin gibt sie zu, dass keine Ablehnung der Verkabelung aus Kostengründen mehr möglich sei und dass Kabelanlagen aus Gründen des technischen Fortschritts wesentlich preisgünstiger geworden sind.
Aber Verkabelungsentscheide will sie auch in Zukunft immer noch von einer Prüfung im Einzelfall erforderlich machen. Sie gibt nochmals ihrem Bedauern darüber Ausdruck, dass jetzt auch die Strom-Transportverlustkosten in die Erwägungen einbezogen werden müssen und zweifelt immer noch stark an der Betriebssicherheit von Kabelanlagen.
Zum Glück hätten wir jetzt das Beurteilungsschema Kabel versus Freileitung, für welches sie sich bei den anwesenden Erfindern, die alle der Strom-Lobby angehören oder dieser sehr nahe stehen, überschwänglich und sehr karrierefördernd bedankt. Das Beurteilungsschema befinde sich in Revision und komme demnächst zur Anwendung. Dieses sei nicht etwa von der Bevölkerung bei Einsprachen anwendbar, sondern einzig ein Werkzeug für die Bundesämter.(Sehen Sie bitte dazu unbedingt unter http://www.gigaherz.ch/1494 nach)
Frau Gogel spricht immer noch von Waldschneisen und Pflanzverboten über den Trassen von Bodenkabeln und von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Boden-Kabelanlagen. Für sie ist Brakelmann und Stand der Technik offensichtlich noch weniger als Luft.
Sie bedauert ausserordentlich, dass jetzt nicht nur BLN-Gebiete sondern auch im angrenzenden Bereich verkabelt werden müsse und dass Gebiete von nur mittlerer oder lokaler Schutzwürdigkeit ebenfalls unter das Verkabelungsgebot fallen
 


















































































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