Page 5 - 75. Rundbrief
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Davon wollten aber weder die Baurekurskommission noch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich etwas wissen. Beide folgten der Argumentation der Alcatel- Anwälte, Badertscher und Konsorten, welche in ihrer Duplik (Stellungnahme) vom 10. Mai 2010 tatsächlich erklärten, Zitat: „Die Planungs- und Baukommission Thalwil hat den technischen Container korrekt als Brüstung qualifiziert“. Zitat Ende
Diesen Nonsens, welcher in der Bevölkerung für grosse Heiterkeit sorgte, kaschierte daraufhin das Verwaltungsgericht am 17.November 2010 mit vollen 4 Seiten Juristenquatsch, aus welchem wahrscheinlich nicht einmal das Gericht selbst klug wurde.
Der technische Container bleibe eine Mauerbrüstung, entschied das Verwaltungs- gericht. Die Beschwerdeführenden hätten nicht darlegen können, wieso eine Mauerbrüstung von 110cm Höhe und 20 cm Dicke nicht zugleich auch ein Apparatecontainer in der Grösse einer 11⁄2-Zimmer-Wohnung sein könne. Basta. Entscheid VB.2010.00499. Seiten 4 – 7.
Noch dämlicher stellte sich das Bundesgericht am 18. Januar 2011 an. Dieses erklärte kurzerhand, die Beschwerdeführer hätten für ihre Beschwerde keine Begründung liefern können, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletze. Dies obschon auf vollen 2 Seiten dem Bundesgericht klar zu machen versucht wurde, dass ein Container von 6.1x3.6m Grundfläche und 2,7m Höhe unmöglich eine Mauerbrüstung von 110cm Höhe und 20cm Dicke darstellen könne.
Ein solches räumliches Vorstellungsvermögen durfte trotz Planbeilage offensichtlich vom Bundesgericht nicht erwartet werden. Auf die Beschwerde werde mangels Begründung gar nicht erst eingetreten, entschied das Bundesgericht.(!) Urteil 1C_17/2011.
Zu diesem juristischen Cabaret mag es gekommen sein, weil der Besitzer des Gebäudes, welcher sein Flachdach zur Verfügung gestellt hatte, nicht nur einen beträchtlichen Teil der Thalwiler Immobilien besitzt, sondern auch noch ein bekannter Millionen-Sponsor abhebender, hochtrabender Sportveranstaltungen ist. Bekanntlich sind alle Bürger und Bürgerinnen vor dem Gesetz gleich, ausgenommen Sponsoren ab einer gewissen Beitragshöhe.
So ganz wohl bei der Sache war es dem Bundesgericht dann doch nicht. Es wurden nämlich keine Kosten gesprochen.
Übrigens: In der Region Thalwil-Oberrieden-Horgen gibt es heute insgesamt 61 Mobilfunkantennen. Mindestens 6 sind zur Zeit in Planung.
Nicht Sturm- sondern Tsunamiwarnung
Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, möchte laut seiner digitalen Agenda 2020 die Schweiz punkto Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) an die Weltspitze bringen und verlangt deshalb die Abschaffung der Strahlungsgrenzwerte.
Dies leider nicht nur auf der Anwenderseite sondern auch bei der Infrastruktur, sprich Verstrahlung.























































































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