Page 18 - 75. Rundbrief
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Mobilfunkindustrie minutiös vorbereiteten Pressetexte in allen Tageszeitungen und am Radio und Fernsehen verbreitet worden sind. Die Verleger werden mit Sicherheit, wie schon bei den Falschmeldungen zur Interphone-Studie, wiederum mit Inseratenaufträgen in Millionenhöhe belohnt werden. Sehen Sie dazu nach unter http://www.gigaherz.ch/1615
Nationalfonds bezeichnet die Stiftungsaufsicht als beschränkt.
In der Stellungnahme zur Beschwerde von Gigaherz schreibt der Nationalfonds in seiner gewohnt arroganten Überheblichkeit:
Zitat: Selbst wenn der Schlussbericht schon vorliegen würde, wäre im stiftungsaufsichtsrechtlichen Verfahren eine inhaltliche Prüfung auf Grund des fachspezifischen Inhaltes und der diesbezüglich beschränkten Kognition der Aufsichtsbehörde gar nicht möglich. Ende Zitat.
Hoppla: Im Nationalfonds erachtet man die Aufsichtsbehörde demnach als beschränkt, so quasi als geschützte Werkstatt für geistig Behinderte. Wie werden dann erst die Beschwerdeführenden beurteilt?
Das Verhalten des Nationalfonds widerspricht ferner Art.8 Abs.2 der Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz. Dieser lautet:
Nach Abschluss eines Programms erstellt der Nationalfonds einen Schlussbericht, der den Interessierten eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ermöglicht und in welchem dargelegt wird, inwieweit die im Ausführungsplan vorgegebenen Ziele erreicht worden sind.
Eine einseitige Synthese, erstellt durch eine industriefreundliche Leitungsgruppe ermöglicht den Interessierten, zu welchen der Verein Gigaherz zweifellos zählt, eine Auswertung und Verwendung der Ergebnisse ganz klar nicht.
Trotzdem behauptet die Stiftungsaufsicht in ihren Schlussfolgerungen: Zitat: Gestützt auf vorstehende Ausführungen ist zusammenfassend festzuhalten, dass die aufsichtsrechtlichen Abklärungen keine Hinweise dafür ergaben, wonach der Nationalfonds im Zusammenhang mit der Auswertung und Veröffentlichung des NFP- 57 rechtliche Vorschriften verletzt hätte. Ende Zitat.
Kommentar des Verfassers. Also doch leicht beschränkt.?
1) Der Nationalfonds ist eine als privatrechtliche Stiftung organisierte Institution, welche mit Steuergeldern und anderen Zuwendungen gespiesen wird und jährlich 700 Millionen an Forschungsgeldern verteilt.
Stadt Bern: Antennenmoratorium bleibt
Erfreuliches am Rande des 8. Nationalen Elektrosmog-Kongresses
Der Stadtrat von Bern (Legislative) hat es am 28.4.2011 abgelehnt, das seit 2005 bestehende Bauverbot von Mobilfunkantennen auf öffentlichen, das heisst der Stadt gehörenden Gebäuden, aufzuheben. Quelle: Protokoll der Stadtratssitzung vom 28. April 2011.
   



















































































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