Page 15 - 75. Rundbrief
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Als Vorinstanz zum Fall Riniken hatte das Bundes-Verwaltungsgericht im Juli 2010 noch erklärt, es sehe keinen Grund an den Ausführungen der Bundesämter nur im Geringsten zu zweifeln. Es benötige keine externen Expertisen. Die neutralen Experten für die Gerichte seien die Bundesämter! Die von den Beschwerdeführenden eingebrachten Expertisen Brackelmann seien blosse Parteibehauptungen und würden nicht zur Kenntnis genommen. Und jetzt das!!
Das Bundesgericht anerkennt, dass die bisherigen Bundesgerichtsurteile in Sachen Erdverlegung von Hochspannungsleitungen auf einer veralteten Technologie beruhen und nicht mehr gültig sind.
Was sagen wir denen denn seit 6 Jahren? Nämlich, dass es heute keinem vernünftigen Techniker mehr einfallen würde, mit ölgetränktem Papier isolierte Hochspannungskabel einzusetzen.
Hier eine Kurzbeschreibung des Herstellers solcher längst veralteter Kabel: Zitat: Die Isolierung - ein geschichtetes Dielektrikum - besteht aus vielen Lagen Kabelpapier und niedrigviskosem Kabelöl.
Das Kabel hat einen Leiter aus Einzeldrähten mit einem zentrischen Hohlkanal und einem druckfesten Metallmantel aus Blei oder Aluminium. Bei Erwärmung des Kabels dehnt sich das Öl aus, dringt radial durch die Papierlagen und den Leiter zum Hohlkanal und fließt zu den Ölausgleichsgefäßen, die das Dehnungsvolumen des Kabelöls aufnehmen und es bei Abkühlung wieder zurückführen. So können auch bei Lastwechseln keine Hohlräume entstehen, und das Kabel ist thermisch stabil. Ende Zitat.
Aber wehe, wenn Feuchtigkeit durch die Papierlagen drang. Dann knallte es! Und wie!
Das Bundesgericht anerkennt weiter:
Die Transportverluste (Verluste an elektrischer Energie) einer Freileitung sind 3-4mal höher als bei einer Bodenverkabelung.
Das hätten sich nicht einmal die Fachleute von Gigaherz zu sagen getraut. Hans-U. Jakob: Ich hatte schon bei 2mal höher gewisse Hemmungen. Unsere Berechnungen, dass auf dem 7000km langen Schweizerischen Hochspannungsnetz die gesamte Leistung des Atomkraftwerkes Mühleberg „verheizt“ wird, beruhten auf dem Faktor 2. Das ist jetzt bundesgerichtlich gleich doppelt bestätigt. Jetzt kann uns niemand mehr den Vorwurf des „schamlosen Übertreibens“ machen.
Die Transportverluste müssen nicht nur auf 40, sondern auf 80 Jahre angerechnet werden.
Hans-U. Jakob: Auch das hätte ich nicht gewagt zu behaupten. Ab jetzt aber schon ! Wir haben die niedrigeren Transportverluste stets auf maximal 40 Jahre angerechnet.
Die so errechneten Gesamtkosten einer Erdverlegung sind noch 1.6mal höher als diejenigen einer Freileitung.






















































































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