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Was vielleicht noch sinnvoll wäre:
Economiesuisse möchte nicht nur
Wirtschaftsspionage und den Datenklau, unter Kontrolle bringen, sondern, oh Wunder, den Cyberterror, sprich das Internet-Mobbing. Soll die IKT-Branche doch vorerst mal bei sich selbst beginnen und ihr eigenes internationales Mobbing- Zentrum in München, unter der Regie von Stefan Schall, Alexander Lerchl und Ralf- Dieter Wölfle, stilllegen.
Hochspannungsleitung Mettlen-Amsteg
Riesendesaster für die Stromgiganten auf dem Gemeindegebiet von Lauerz.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Leitung muss über mindestens 3km in den Boden verlegt werden, obschon es sich nicht um einen eigentlichen Neubau, sondern um den etwas zu grosszügigen Ersatz einer bestehenden Leitung handelt.
Sie wurden durch alle Instanzen nur ausgelacht und verspottet. Jetzt haben sie Recht bekommen. Der Bergbauer und sein Berater von der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch.
Im Urteil A-438/2009 vom 8. März 2011 stehen bedeutungsvolle Sätze wie: Der Plangenehmigungsentscheid der Vorinstanz vom 10. Dezember 2008 bezüglich der Leitungsführung von Mast 9482/83 bis Mast 9493 wird aufgehoben und die Sache zum weiteren Vorgehen im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen.
Mehrpreis spielt keine Rolle
Aus den Erwägungen des Gerichts geht hervor, dass innerhalb eines BLN-Gebietes (im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung) der Mehrpreis für eine Erdverlegung einer Hochspannungsleitung überhaupt keine Rolle spiele.
Die Vorinstanzen, das Eidg. Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Energie, hatten sich geweigert, eine Erdverlegung überhaupt nur zu diskutieren und zum vorneherein mit dem einzigen Satz abgelehnt, das komme sowieso viel zu teuer. Dabei ist zu beachten, dass der Leiter des Starkstrominspektorates gleichzeitig Verwaltungsrat bei der Electrosuisse, dem Dachverband der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft ist.
Weiter geht aus den Erwägungen hervor, dass auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eine Erdverlegung zu wenig bis überhaupt nicht geprüft haben. Stattdessen haben die Amtsjuristen ungeprüft die Propagandaschriften der Stromgiganten übernommen, welche weismachen wollen, dass bei Erdverlegung einer Hochspannungsleitung eine 160m breite nicht wieder bepflanzbare Schneise in die Landschaft geschlagen würde. Unterdessen hat zwar das BAFU die Schneise auf eine Breite von 16m zurückgenommen. Wohl unter dem Eindruck, dass diese in der Praxis1) noch gerade 1,6m beträgt und erst noch neu bepflanzt werden kann.
Es genüge bei Weitem nicht, auf der Zünggelenfluh einen Mast um 20m zu kürzen und dafür einen weiteren zusätzlichen einzusetzen, damit die Stromleiter infolge des Seildurchhanges nicht Bodenberührung bekommen, so wie dies das BAFU und die ENHK als einzige Korrektur im Sinn gehabt haben, schreibt das Gericht sinngemäss.
die Cybercrime, das heisst die




















































































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