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Und die Schweizer Regierung?
Die unverdauliche Story über Leuenbergers Dienst für besondere Aufgaben vom Juli 2004 ist unter http://www.gigaherz.ch/805 nachzulesen.
Die Riesen von Thalwil
Wenn Container plötzlich zu Mauerbrüstungen werden.
Die Korruption in diesem Land nimmt langsam ungeheuerliche Formen an.
Eine Mauerbrüstung ist nach Regeln der Baukunst (SIA-Norm) eine Absturz- sicherung für Menschen, damit diese nicht über den Rand eines Flachdaches oder eines Balkons hinaus stolpern.
In der Schweiz weist eine Mauerbrüstung nach Vorschrift eine Höhe von 90cm auf. Bei Gebäuden über 12m Höhe eine solche vom 110cm. Nicht so, wenn eine Mauerbrüstung gar keine Mauerbrüstung ist, sondern ein Container aus Kunststoff mit einer Grundfläche von 6.1x3.6m und darin eine vollständige Mobilfunk- Basisstation mit allen Apparatekasten, Kabelkanälen, Sektor- und Richtfunkantennen versteckt ist. Ja dann darf die Mauerbrüstung gerne mal 2.7m hoch werden.
So geschehen in der Gemeinde Thalwil am Zürichsee, wo die Planungs- und Baukommission über ein Baugesuch der Firma Alcatel-Lucent für eine Mobilfunk- Basisstation auf dem Flachdach des Geschäfts- und Wohngebäudes Alte Landstrasse 127 zu befinden hatte.
Da bei der Überprüfung des Baugesuches bald einmal feststand, dass das Gebäude nach Baureglement der Gemeinde Thalwil bereits vor Jahren um 2 Stockwerke zu hoch gebaut worden war, ohne dass da jemals jemand interveniert hätte und jetzt nochmals um ein Stockwerk, in Form eines Containers in der Grösse einer 11⁄2- Zimmer Wohnung, hätte aufgestockt werden sollen, war guter Rat teuer.
Wie lange die Damen und Herren über dem Problem gebrütet haben, der Mobilfunkgesellschaft das Bauen trotzdem zu erlauben, ist nicht bekannt. Bekannt ist lediglich, dass plötzlich einem der Kommissionsmitglieder ein Kirchenlicht aufgegangen ist. Sagen wir doch einfach, der Container sei gar kein Container, sondern lediglich eine Mauerbrüstung, da dieser ja ohnehin an den Rand des Flachdaches zu stehen kommt.
Denn Mauerbrüstungen müssen nach Baureglement der Gemeinde Thalwil nicht an die Gebäudehöhe angerechnet werden. Ergo wird das Gebäude gar nicht höher als es schon ist.
Gesagt getan, die Basis-Station wurde mit der Ausrede bewilligt, es handle sich hierbei nicht um eine unzulässige Dachaufbaute, sondern lediglich um eine Mauerbrüstung.
Die Riesen von Thalwil
Damit waren ein Duzend Anwohnerinnen und Anwohner nicht einverstanden. Denn, so sagten sie sich, um als Mauerbrüstung von 2.7, statt lediglich 1.1m durchgelassen zu werden, müssten die Thalwilerinnen und Thalwiler eigentlich auch 2.4mal grösser sein als ein heutiger Standartmensch von 1.75m. Das heisst, im Schnitt 4.2m.
 



















































































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