Page 18 - 74.Rundbrief
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grenzüberschreitenden Strahlungsstärken. Diese Antenne wird nicht gebaut. Basta. Der Fall ist insofern interessant, weil dies die erste einer ganzen Reihe von starken Mobilfunkantennen war, die von der Schweiz aus das Fürstentum bestrahlen sollten, weil Sunrise in Liechtenstein keine Konzession besitzt.
Oberbalm BE
Im Nachbardorf Oberscherli wohnen einige einflussreiche Leute von Bund und Kanton die sich über schlechten Handy-Empfang beklagen, aber ja keine Antenne im Wohnquartier dulden wollen. Also hinaus damit zu den Bauern in der Nachbargemeinde Oberbalm. In der Bachtelen hätte diese in einen Leitungsmast der Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg eingebaut werden sollen. Das gefiel wiederum den Landwirten dort gar nicht, weil man nicht nur die Gesundheit ihrer Familien, sondern auch noch ihre Existenzgrundlage wegen der mobilfunkbedingten Kalberblindheit gefährdet hätte. Sie riefen kurzerhand die NIS-Fachstelle von Gigaherz zu Hilfe. Diese stellte fest, dass die Netzabdeckungspläne, welche die Mobilfunkbetreiber zum Beweis der Standortgebundenheit jeweils vorlegen müssen, um in der Landwirtschaftszone eine Sonder-Baubewilligung zu erhalten, unbrauchbar und gezinkt war.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hatte sich sogar angemasst, ein Gefälligkeitsgutachten zu erstellen, welches besagte, es komme überhaupt nur dieser Standort in Frage und sonst gar keiner. Und weil es auf diesem Amt überhaupt keine Fachleute für Funkanwendungen gibt, hatte man kurzerhand alles den Mobilfunkbetreibern abgeschrieben.
Die Gemeinderäte von Oberbalm waren wenigstens ehrlich und schrieben, davon würden sie nichts verstehen, deshalb möge der Regierungsstatthalter entscheiden. Dieser verstand von Mobilfunk jedoch noch weniger und schrieb wiederum schön brav alles den Mobilfunkern ab.
Die Netzabdeckungskarten seien tip-top in Ordnung. Wer nichts von der Sache verstehe seien die Beschwerdeführenden und ihr Berater.
Weil sich die Landwirte zu einer finanzkräftigen Einsprechergemeinschaft zusammengeschlossen hatten, und gewillt waren, bis vor Bundesgericht zu gehen, musste sich die nächste Instanz, der Rechtsdienst der Bernischen Verkehrs- und Energiedirektion genau überlegen, was zu tun war und liess die Netzabdeckungskarten nochmals von einer neutralen Stelle prüfen. Und siehe da. Die Karten waren unbrauchbar und gezinkt. Die Anlage darf deshalb nicht gebaut werden.
Oetwil am See ZH
Weil die Apparatekasten als Dachaufbau und nicht als Teil der Antenne gelten, konnte die an diesem Ort höchst zulässige Gebäudehöhe nicht eingehalten werden Urteil Verwaltungsgericht ZH vom 15.12.2010, muss noch analysiert werden.
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Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz wünschen allen Lesern ein strahlungsarmes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2011
Wir sehen uns an der Generalversammlung vom 29. Januar in Thalwil. Einladung in der Beilage






















































































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