Page 17 - 74.Rundbrief
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durfte das natürlich nicht gelten lassen. Da ja bekanntlich der Sachverständige von Gigaherz nicht rechnen kann, musste er einen andern Grund finden, die Antenne abzulehnen. Er meinte die Antenne verschandle das Ortsbild. Auch gut. Haupsache: Antenne weg!
Rapperswil SG
Auch hier meinten alle unteren Gerichtsinstanzen, der Sachverständige von Gigaherz könne sowieso nicht rechnen und bei der rechnerischen Prognose für die Strahlungsgrenzwerte auf einem benachbarten Baugrundstück hätten die Mobilfunker nicht gemogelt, wie dieser glaube.
Doch, doch sie hätten gemogelt, sagte das Bundesgericht und die Berechnung der NIS-Fachstelle von Gigaherz würde sehr wohl stimmen und deswegen könne die Antenne jetzt nicht gebaut werden.
Dachsen ZH
Auch hier schlugen die Vorinstanzen alle Warnungen der NIS Fachstelle von Gigaherz, dass auf einem benachbarten, unüberbauten Baugrundstück die Strahlungs-Grenzwerte im obersten Stockwerk eines künftigen Gebäudes nicht gehalten werden könnten, in den Wind. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, unterdessen etwas vorsichtiger geworden in der Beurteilung der Fähigkeiten des Sachverständigen von Gigaherz, liess eigene neutrale Berechnungen anstellen. Und siehe da, der Mann kann doch rechnen. Ergo darf die Antenne jetzt nicht gebaut werden.
Das Verwaltungsgericht bestätigte ferner, dass im Kanton Zürich die sogenannten softwareseitigen Qualitätssicherungssysteme der Mobilfunkbetreiber, welche beim Überfahren der bewilligten Sendeleistungen Alarm auslösen sollten, niemand auf Vorhandensein, geschweige denn auf Funktion überprüfe.
Zürich-Wittikon
Auch die Bausektion des Stadtrates war der Meinung, der Sachverständige von Gigaherz könne nicht rechnen und man müsse auf seine Behauptung, in einer Nachbarwohnung der Antenne würden laut seiner rechnerischen Prognose die Grenzwerte nicht eingehalten, gar nicht reagieren. Die nächste Instanz, die Baurekurskommission des Kantons Zürich wollte aber sicher gehen und liess von neutraler Seite nochmals nachrechnen. Und siehe da, er konnte doch rechnen. Die Antenne durfte nicht gebaut werden. Leider haben die Mobilfunker unterdessen ein neues Baugesuch mit schwächeren Sendeleistungen und anderen Senderichtungen eingereicht. Hier also nur ein halber Sieg.
Buchs SG
Sunrise wollte mitten im Räfis-Quartier eine Monster-Antenne aufstellen. Für dieses Quartier ist diese Antenne 2 Nummern zu gross, die ist für das benachbarte Fürstentum Liechtenstein bestimmt, befand die NIS-Fachstelle von Gigaherz und wies dies auch rechnerisch nach.
Die können so etwas doch gar nicht berechnen, meinten die unteren Instanzen und was wollen die den Mobilfunk-Göttern schon beweisen. Wenn diese sagen die Antenne sei für Räfis ist die auch für Räfis. Basta.
„Doch, doch die können so etwas schon berechnen,“ befand das Verwaltungsgericht des Kantons SG.
Und die Antenne entspricht erst recht nicht den Vereinbarungen über die




















































































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