Page 14 - 74.Rundbrief
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In der Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität zum „Fall 2009/01“ heißt es, dass in Bezug auf die Publikationen von Diem et al. 2005 (die zur REFLEX-Studie gehört) und Schwarz et al. 2008 (die einer Nachfolgeuntersuchung entstammt) die Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden konnten. Daraus darf geschlossen werden, dass es sich bei Prof. Lerchl um einen üblen Verleumder handelt, der seit drei Jahren keine Gelegenheit ausgelassen hat, die wissenschaftliche Reputation der Arbeitsgruppe von Prof. Rüdiger und die persönliche Integrität ihrer Mitglieder zu Unrecht zu beschädigen. Bei einer vom Forum für Mobilkommunikation 2009 in Wien mit organisierten Veranstaltung hat Prof. Emilio Bossi, Bern, der in der Schweiz für Ethikfragen in der Wissenschaft zuständig ist, festgestellt, dass sich eine solche Person charakterlich nicht von einem Fälscher unterscheidet und deshalb genau so bestraft werden muss wie dieser. Bleibt abzuwarten, ob dies geschehen wird.
Unabhängig davon hat die Kommission aber auch festgestellt, dass bei allen Publikationen der Arbeitsgruppe von Prof. Rüdiger die Dokumentation der Originaldaten und deren Darstellung nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht und somit die Sorgfalt vermissen lassen, die notwendig ist, um die publizierten Ergebnisse nachvollziehen zu können. Deshalb sei die wissenschaftliche Gemeinschaft in diesem Feld noch zu keinem abschließenden Kenntnisstand gelangt und in so fern seien weitere sorgfältig geplante und durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen notwendig. Dass inzwischen mehrere Publikationen vorliegen, die eine gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung belegen und damit die Wiener Forschungsergebnisse bestätigen, wird von der Kommission wider besseres Wissen ignoriert.
Die oben genannten beiden peer-reviewten Publikationen wurden trotz der massiven Kritik von Prof. Lerchl nicht aus der wissenschaftlichen Literatur zurückgezogen, weil den Herausgebern der Fachzeitschriften die bösartigen Unterstellungen zu Recht nicht glaubhaft erschienen. Darauf Bezug zu nehmen, entsprach scheinbar nicht den Intentionen der Kommission. Da man den Betrug der Arbeitsgruppe nicht beweisen konnte, hätten sich für die Verleumder zwangsläufig Konsequenzen mit schwerwiegenden Auswirkungen auch auf die von ihnen vertretenen Institutionen ergeben. Um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, musste offensichtlich ein Grund gefunden werden, der ihr Vorgehen zumindest einigermaßen verständlich macht. Dieses übergeordnete Ziel hat die Kommission mit der Abwertung der Publikationen zu erreichen versucht. Da die vorgenommene Abwertung ganz und gar unbegründet ist, wird sie von den betroffenen Wissenschaftlern mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Ein eingehender Bericht über die Vorgänge in Wien befindet sich in Vorbereitung.
Eine Gruppe von Ärzten und Professoren, die sich Freunde der Medizinischen Universität Wien nennen, hat 2009 das derzeit amtierende „Regime“ um den Rektor Prof. Wolfgang Schütz, der zusammen mit Prof. Lerchl den Verleumdungsskandal zu verantworten hat, der Korruption und des Machtmissbrauchs verdächtigt und deswegen bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet. Ein 2008 erschienener Bericht der Fachzeitschrift Nature, die zu den wissenschaftlich angesehensten der Welt zählt, über einen tatsächlichen Fälschungsskandal in Österreich endet mit der Feststellung: „But something, it seems, is rotten in the state of Austria.“ Wer kann da noch glauben, dass in Wien der Wahrheit in der Wissenschaft, ein Dienst erwiesen worden ist?






























































































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