Page 7 - 74.Rundbrief
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Wer schikaniert uns am besten?
Neue Schikanen für Einsprecher gegen Mobilfunkantennen sind im Anrollen.
Die Wunschträume der Mobilfunkanbieter, die Widerstandsbewegung gegen die Verdichtung des Antennenwaldes sei am Abserbeln, scheinen sich nicht zu erfüllen.
Zur Verminderung der Einsprachenflut gegen immer mehr Antennen müssen sich die Baubewilligungsbehörden offensichtlich immer neue Schikanen einfallen lassen.
Die Baurekurskommission des Kantons Zürich verlangt jetzt neuerdings, dass Einsprecher mittels Kopie eines Mietvertrages beweisen, dass sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnhaft sind. Das ist natürlich absoluter Unfug, unzulässige Schikaniererei und erst noch bürokratischer Leerlauf.
Will die Baurekurskommission jemandem die Einsprachelegitimation entziehen, ist die Baurekurskommission beweispflichtig. Hier kann sie, falls sie nicht zu faul dazu ist, die Liste der Einsprechenden der Einwohnerkontrolle zufaxen und erhält so, innert Minuten die gewünschten Auskünfte.
Wer aber bei der Baurekurskommission Einblick in den Mietvertrag zwischen dem Mobilfunkbetreiber und dem Standortgeber der Antenne verlangt, bekommt ganz schön etwas zu hören, von wegen reiner Privatsache zwischen den Vertragspartnern, die Dritte nicht im Entferntesten etwas anginge. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Ellen gemessen.
Beim Bauinspektorat der Stadt Bern, kündigt sich noch grössere Faulheit an. Oder ist es am Ende nur ein Schikanieren und Ausbremsen der Einsprechenden? In der Hoffnung den Widerstand brechen zu können.
Auf jeden Fall kündigt das Bauinspektorat der Stadt Bern in den neuesten Baupublikationen an, man behalte sich vor, bei zu vielen Einsprachen den Einsprechenden nicht mehr persönlich zu antworten, sondern Verfügungen und Entscheide einfach im Amtsanzeiger (Gratiszeitung an alle Haushalte) oder im Amtsblatt zu publizieren.
Das bernische Baugesetz sieht eine solche Möglichkeit tatsächlich vor, definiert jedoch nicht wann die Zahl der Einsprachen zu hoch ist und wo die Bequemlichkeit der Behörde anfangen darf. Eine Publikation im Amtsanzeiger ginge ja noch. Dieser kommt gratis in jede Haushaltung. Aber das Amtsblatt muss abonniert werden und das wäre dann eindeutig eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs, welches jedem oder jeder Einsprechenden zusteht.
Gigaherz wird das wohl mit einer Beschwerde beim Bundesgericht klären müssen.
Was jetzt immer wieder von Neuem aufkommt, ist, dass den Einsprechenden das Kopieren der Bauunterlagen anlässlich der Einsichtnahme von der Bauverwaltung verboten wird. Dies obschon hier ganz klare gesetzliche Regeln bestehen, welche besagen, dass gemäss Art.5 Abs.1 der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, der Einsichtnehmer und nicht die Verwaltung darüber entscheidet ob eine blosse Einsichtnahme genügt oder ob Kopien ausgehändigt werden müssen. Das Anfertigen von Kopien ist vor allem dann wichtig, wenn die Einsprechenden, die Bauunterlagen, vor allem die Standortdatenblätter und die Baupläne von einer Fachstelle ihrer Wahl überprüfen lassen möchten. Denn technische Laien können mit Leichtigkeit übers Ohr gehauen werden.






















































































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