Page 16 - 74.Rundbrief
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Wer sich heute auf einer Gemeindeverwaltung die Baupläne und Standort- datenblätter eines projektierten und publizierten Mobilfunksenders vorlegen lassen will, bekommt als Erstes zu hören: „Lassen Sie die Finger von einer Einsprache, da geht alles mit rechten Dingen zu. Die Unterlagen wurden vom Kanton genauestens geprüft und für tadellos befunden. Sie machen sich und uns nur eine Menge unnützer Arbeit und Ärger!“
Falsch gedacht, liebe Freunde!
Konnte in früheren Jahren nur jede zehnte Antenne verhindert werden, war es im laufenden Jahr bereits jede Fünfte Die Gründe sind vielfältig und für den funktechnischen und juristischen Laien oft verwirrend. Nachstehend sind die 10 gewonnen Fälle, kurz beschrieben.
Hägendorf SO
Auf dem benachbarten in der Bauzone gelegenen, unüberbauten Grundstück waren die Strahlungsgrenzwerte nicht eingehalten.
Solche Grundstücke müssen so berechnet werden, wie wenn dort bereits ein Gebäude mit der maximal erlaubten Bauhöhe stehen würde.
Die Vorinstanzen waren der Meinung, das spiele keine Rolle. Erstens könnten die Sachverständigen der Beschwerdeführenden (Gigaherz) sowieso nicht rechnen und zweitens gehöre dieses Grundstück ja auch dem Standortgeber der Antenne. Dieser dürfe dann später halt lediglich um 1 Stockwerk weniger hoch bauen. Basta. Das Bundesgericht war dann da ganz anderer Meinung. Die Fachstelle der Beschwerdeführenden (Gigaherz) könne sehr wohl rechnen und ein unüberbautes Grundstück sei eben Bauland, egal wem dieses gehöre. Die Antenne dürfe nicht gebaut werden. Basta.
Ins BE
Im Seeländer Dorf Ins wollten die Mobilfunker nebst den 2 bestehenden Mobilfunkantennen am Dorfrand eine dritte ins Dorfzentrum stellen. Nachdem dort der Präsident und Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz anlässlich eines Informationsabends einen Vortrag halten durfte, unterschrieben 1087 Gemeindebürger/Innen eine der laufenden Einsprachen. Das waren etwas mehr als die Hälfte der dort wohnhaften Stimmberechtigten. Die Gemeinderäte wollten kein Risiko einer künftigen Wahlniederlage eingehen und lösten den Baurechtsvertrag mit den Mobilfunkern unverzüglich auf. http://www.gigaherz.ch/1594
Brüttelen BE
Auf dem Hof auf welchem die Antenne stand, gab es einen Besitzerwechsel. Die neuen Besitzer, 2 Tierärzte, wollten dort ein Edelgestüt einrichten und kündigten kurzerhand den Mietvertrag mit den Mobilfunkern, da bekanntlich Mobilfunkstrahlung edlen Pferden nicht gerade gut bekommt.
Darauf versuchten die Mobilfunker im Dorf, auf dem Gebäude der landwirtschaftlichen Genossenschaft einen neuen Masten zu errichten. Die Dorfbewohner sagten sich, wenn Pferde das schon nicht vertragen, wie dann wir Menschen und luden den Präsidenten von Gigaherz als offiziellen Referenten zu einem Informationsabend ein, welchen die Mobilfunker lieber unter sich aufgeteilt hätten. Daraufhin hagelte es Einsprachen, ähnlich wie in Ins. Im Standortgebäude waren bei der rechnerischen Prognose der NIS-Fachstelle von Gigaherz die Strahlungs-Grenzwerte für Arbeitsplätze überschritten. Der Regierungsstatthalter
 





















































































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