Page 20 - 73.Rundbrief
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An der einseitigen Zusammensetzung ändert auch der Vertreter des BAFU nichts. Seine Sektion Landschaft und Infrastruktur ist bei Gigaherz bekannt dafür, Beurteilungen von Hochspannungsleitungen stets auf Kosten des Gesundheits- schutzes und ausschliesslich zu Gunsten des Landschaftsschutzes zu betreiben, indem Masten gekürzt oder strahlungstechnisch ungünstig verschoben werden.
Die Untergruppe setzte sich wie folgt zusammen:
Wirtschaftsanwalt Dr. Michael Merker, Binder Industrieanwälte, Baden (Präsident) Prof. Klaus Fröhlich (ETHZ, Institut für Energieübertragung)
Dario Marty (Leiter Eidg. Starkstrominspektorat und Verwaltungsrat der Electro- suisse)
Rolf Sägesser (Suisseplan Ingenieure AG, Verwaltungsratspräs. EKZ) Gilbert Thélin (BAFU, Leiter Sektion Landschaft und Infrastruktur).
Von wem soll nun das Prüf und Beurteilungsschema angewendet werden?
Jedem Hochspannungsleitungsprojekt soll eine sogenannte Begleitgruppe beigestellt werden. Wie ist diese Begleitgruppe zusammengesetzt? Es sind:
Vertreter der UVEK-Bundesämter, Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, der SBB, der Projektierungsbüros, der betroffenen Kantone und 1 gemeinsamer Vertreter der 5 grossen Umweltorganisationen, USOs genannt. Damit Letzterer nicht einer Mehrheit von 11:1 gegenübersteht, darf dieser dann noch einen Vertreter einer lokalen Umweltorganisation vorschlagen. Falls dieser der Begleitgruppe genehm ist, wäre dann das Stimmenverhältnis gerade auf 11:2 „verbessert“ worden.
FAZIT: Die Betroffene Bevölkerung hätte auch hier sozusagen nichts zu sagen
Zum Prüf und Beurteilungsschema selbst:
Das Schema ist mit seinen mathematischen Tricks zu kompliziert um von der Bevölkerung verstanden, geschweige denn angewendet werden zu können.
Da deren Mitwirkung offensichtlich zum Vorneherein nicht gefragt ist, spielt dies demnach auch keine grosse Rolle.
Die Punktevergabe erfolgt völlig subjektiv, je nach Interessenlage der Anwender. Eine Anwohnervertretung wird immer auf eine Punktezahl zu Gunsten einer Bodenverkabelung kommen, während die Wirtschaftsvertreter mit Leichtigkeit eine Punktezahl zu Gunsten der billigeren Freileitung errechnen können.
Der eigentliche Skandal
liegt in der Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte bei der Bewertung pro Bodenverkabelung.
Hier dürfen das Landschaftsbild und die Schutzgebiete mit maximal je 30 Punkten, gesamthaft also mit 60 Punkten pro Bodenverkabelung bewertet werden, der Schutz vor nichtionisierender Strahlung dagegen nur gerade mit 5 Punkten. Hier kommt eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck, die kaum noch zu überbieten ist. Der Volksaufstand ist vorprogrammiert.
Und die lange Vorgeschichte mit vielen interessanten Links finden Sie unter:
http://www.gigaherz.ch/1306 http://www.gigaherz.ch/1495 http://www.gigaherz.ch/1548 http://www.gigaherz.ch/1604 http://www.gigaherz.ch/1618
     















































































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