Page 15 - 73.Rundbrief
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Beim deutschen Bundesamt für Strahlenschutz, wo man im Juni dieses Jahres, Lerchl 850‘000 Franken für eine Studie an 120 Ratten unter dem Einfluss von EM- Feldern zugesprochen hat, wird man sich nun ganz ernsthaft fragen müssen, ob man bei einer solch katastrophalen Voreingenommenheit des Studienleiters, diesen Betrag nicht schleunigst blockieren sollte.
Denn eine Studie unter solchen Vorzeichen ist zum Vorneherein absolut unglaubwürdig und nichts anderes als zum Fenster hinaus geworfenes Geld. Siehe auch http://www.gigaherz.ch/1620 (Der Rattenfänger von Bremen)
Weiteres zum Mobbingforum IZgMF finden sie unter http://www.gigaherz.ch/1632
Technologieneutrale Angaben im Standortdatenblatt
Die Bevölkerung soll auf hinterlistige Weise erneut ausgetrickst werden
Anwohner von Mobilfunkantennen dürfen künftig nicht mehr wissen, was hier genau abgestrahlt wird.
Zu einer Baupublikation einer Mobilfunk-Basisstation (Mobilfunkantenne) gehören die sogenannten Standortdatenblätter in welche Anwohner im Umkreis von 300 bis 1500m, je nach Sendeleistung der Anlage, Einsicht nehmen dürfen. Zu einer Einsichtnahme gehört das Recht auf Anfertigung und Mitnahme von Fotokopien. Dieses Recht erlischt nicht am Ende der Einsprachefrist, sondern bleibt während der ganzen Lebensdauer der Anlage bestehen. Seit 24. Mai 2006 gilt ebenfalls Art.5 Abs.1 der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, wonach der Einsichtnehmer und nicht die Verwaltung darüber entscheidet ob eine blosse Einsichtnahme genügt oder ob ihm Kopien ausgehändigt werden müssen.
Funktechnische Laien haben mit der Interpretation dieser Standortdatenblätter oftmals etwas Mühe und sind auf Hilfe von mobilfunkkritischen Fachleuten angewiesen. Aus diesem Grund ist das Kopierrecht enorm wichtig. Gigaherz betreibt dazu seit 10 Jahren eine Fachstelle für nichtionisierende Strahlung, an welche sich Ratsuchende wenden können.
Darüber sind natürlich die Mobilfunkbetreiber gar nicht erfreut. In ihren offiziellen Verlautbarungen lassen sie dazu oft und gerne ihrem Ärger freien Lauf.
Bis dato mussten die Mobilfunkbetreiber im Standortdatenblatt in den Zusatzblättern 1-4 jeweils angeben bei welcher Funkfrequenz es sich um welchen Funkdienst handelt. Ob das ältere GSM, das neuere UMTS oder das künftige LTE.
Weil da punkto Bandbreite, Puls- und Modulationsart gewaltige Unterschiede bestehen, kommen verschiedene mobilfunkkritische Wissenschaftler zum Schluss, dass UMTS-Strahlung rund 10 mal schädlicher ist als GSM.
Siehe Schwarz C, Kratochvil E, Pilger A, Kuster N, Adlkofer F, Rüdiger HW (2008) „Radiofrequency electromagnetic fields (UMTS, 1'950 MHz) induce genotoxic effects in vitro in human fibroblasts but not in lymphocytes“. Internat'l Archives of Occ and Env Health, Volume 81, Number 6 / Mai 2008. UMTS-Strahlung verursacht eine 10- mal stärkere Genschädigung als GSM-Strahlung – Vorstufe einer möglichen Krebsentstehung.
 





















































































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