Page 7 - 73.Rundbrief
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Kostenpunkt inkl. Verlegung und Verschweissung nur gerade so mal Fr. 500.- per
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m . Über dem Blech muss natürlich noch gestrichen oder tapeziert werden.
Wer da glaubt, die Abschirmung diene etwa lediglich der Computersicherheit, irrt gewaltig, denn die Räume der niedriger Chargierten werden nicht abgeschirmt. Diese arbeiten zwar auch am Computer, sind aber im Krankheitsfall leicht austauschbar. Und im Schadenfall sind sie auch leichter abzuwimmeln, als etwa ein Ex-Staatsanwalt. Zudem hat es im selben Gebäude noch weitere Mieter, wie zum Beispiel eine Arztpraxis, welche alle unabgeschirmt arbeiten müssen.
Damit bei den neuen Schweizer Grenzwerten für Magnetfelder im Niederfrequenzbereich von 1 Mikrotesla überhaupt noch Bahnlinien durch bewohntes Gebiet geführt werden können, darf dieser Wert bei Eisenbahnen laut Verordnung des Bundesrates (NISV) über 24 Stunden gemittelt werden. Dies im Gegensatz zu gewöhnlichen Hochspannungsleitungen wo dieser Wert an keinem Ort wo sich Menschen dauernd aufhalten, zu keiner Zeit überschritten sein darf.
So kann es für Anwohner von Bahnlinien öfters kurze Spitzen zwischen 20 und 60 Mikrotesla geben, die aber über 24 Stunden gemittelt (alle 10Minuten 1 Zug und nachts noch viel weniger) rasch unter das 24-Stunden-Mittel von 1 Mikrotesla sinken.
Wie das Beispiel Emmenbrücke zeigt, gilt diese 24-Stunden Mittelung offensichtlich nur für Otto Normalbürger, nicht aber für Staatsanwälte. Diesen baut man für eine halbe Million nicht goldene, dafür faraday‘sche Käfige damit sie in Ruhe weiterhin Wasser predigen und Wein trinken können.
Was ist das für eine Justiz, welche elektrosensible und an Elektrosmog erkrankte Personen als Simulanten und IV-Betrüger abstempelt, für sich selber aber feudalste, vollkommenste und teuerste Abschirmungen auf Kosten der Steuerzahler anbringen lässt? Es reicht jetzt!
Arbeitsgericht Brescia schlägt eine Bresche
Ein erstes Urteil zu Hirntumor durch Handy und Schnurlostelefon ist jetzt rechtskräftig. Eine Mitteilung von Ulrich Weiner publiziert bei Gigaherz am 28.8.2010
Nach den ersten Urteilen in den USA, wo bereits vor einigen Jahren der Zusammenhang zwischen Gehirntumoren und Handynutzung nachgewiesen werden konnten. Folgt nun das Oberlandesgericht in Brescia I
Das Urteil ist rechtskräftig
Es hat durch ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines geschäftsführenden Angestellten der Firma Sangiacomo SpA ist auf sein geschäftlich bedingtes, stundenlanges Telefonieren mit Handy und Schnurlostelefon zurückzuführen.
Das INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) muss laut dem zweitinstanzlichen Urteil dem Erkrankten die ursprünglich verweigerte Invalidenrente von 80% zugestehen.
Industriefinanzierte Studien aus den Akten gewiesen!
Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte


















































































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