Page 4 - 73.Rundbrief
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nur die Publikationen der Programmverantwortlichen werden im Frühjahr 2011 publiziert. Und die Medien sollen nur durch die Programmverantwortlichen (sprich durch die Leitungsgruppe) informiert werden.
Das Publikationsdatum ist zudem geschickt so gewählt, dass es voraussichtlich mit der Versteigerung neuer Moblifunkkonzessionen der 4. Generation (LTE) in der Schweiz und dem gleichzeitigen Ruf der Industrie nach Lockerung der Grenzwerte zusammenfallen dürfte. Näheres dazu unter http://www.gigaherz.ch/1588
Frage an den Projektleiter und die NFP-57 Verantwortlichen:
Für wie blöd haltet ihr eigentlich die Betroffenenorganisationen und das Volk? Gigaherz wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass alle mit den 5 Millionen an Steuergeldern finanzierten Studien nicht in Englisch, sondern in den 3 Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch und in vollem Umfang publiziert werden und dass die Betroffenenorganisationen im selben Umfang wie die sogenannte Leitungsgruppe Gelegenheit erhalten, Bewertungen vorzunehmen und in den Medien Kommentare zu veröffentlichen und zwar nicht erst im Nachhinein.
Endlich ein Lichtblick
Berliner Landgericht stoppt Internet-Kriminalität der Mobilfunkbetreiber
Der Forenbetreiber schreibt dazu am 29.7.2010 auf seiner Homepage, Zitat:
Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!
Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.
Was ist passiert?
Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder gegenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.
Im Falle der Zuwiderhandlung muss die Forenbetreiberin mit hohen Bußgeldern oder mit Ordnungshaft rechnen.
 Das Urteil ist endgültig
Um Mitternacht vom 28. auf den 29. Juli 2010 hat das Urteil des Berliner Landgerichts (im Bild links) gegen das Münchner Informationszentrum gegen Mobilfunkkritiker (IZgMF) Rechtskraft erlangt. Die Verurteilten hatten es wohlweislich unterlassen, dagegen Berufung einzulegen. Das Urteil ist jetzt endgültig.
 


















































































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