Page 11 - 72.Rundbrief-korrigiert
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Anzufügen vergessen hat Swisscom-Mey-er ebenfalls, dass Gigaherz die selbe Berechnungs-Software verwendet, wie Swiss-com. Oh je, oh je!
Das Beste kommt aber noch: Mit jeder Datenweitergabe bestehe das latente Risiko falscher Auslegung und das würde nur zu einer grösseren Verunsicherung der Bevölkerung führen, meint Swisscom-Meyer.
Gaz klarer Fall, dass die Bevölkerung durch die von uns entdeckten Falschdeklara- tionen verunsichert wird, meint Gigaherz.
Staatsgerichtshof macht Witze
Auch glaubt der Staatsgerichtshof, die Überprüfung von Standortdatenblättern und die Messung von Mobilfunkstrahlung gehöre ausschliesslich in die Hände des Amtes für Kommunikation. Allein dieses sei für den Schutz der Bevölkerung zuständig und sei nicht Aufgabe von Privatpersonen und von privaten Organisationen schon gar nicht. Wie solche Bundesämter den Mobilfunkbetreibern den heissen Käse auf die Teller servieren, davon hat der Staatsgerichtshof offenbar noch nie etwas gehört, wäre zwar einsehbar gewesen unter:
http://www.gigaherz.ch/1590
Das könnte daran liegen, dass man am Staatsgerichtshof lieber (k)alten Käse ser- viert bekommt. Etwa denjenigen, von denen Swisscom schreibt: Das Interesse der Mobilfunkbetreiber an einer objektiven, sachbezogenen Auseinandersetzung mit dem Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen würde das Interesse gewisser mobilfunkkriti- scher Kreise überwiegen. Der Staatsgerichtshof schloss sich diesen Überlegungen an und schützt fortan eine objektive, sachbezogene Auseinandersetzung mit den geheim gehaltenen Datenblättern. Super!
Tröstlich für Liechtensteins Bevölkerung ist, dass sie trotz dem nun vorliegenden Urteil weiterhin Einsicht in Baugesuche von Mobilfunksendern nehmen kann, ausge- nommen in die für Berechnungen zwingend erforderlichen Standortdatenblätter und Antennendiagramme. Ja, die interessierten Bürger/Innen dürften sogar einen aus- wärtigen Fachmann mitbringen um unter Aufsicht des Amtes für Kommunikation die Dossiers zu studieren, ausgenommen natürlich die für die Kontrolle benötigten Daten und Diagramme. So grosszügig ist der Liechtensteinische Staatsgerichtshof dann doch noch! Gigaherzlichen Dank!
Nachdem der Staatsgerichtshof sein korruptes Urteil gesprochen hat, wird in Liechtenstein nur noch der Weg über die Politik offen stehen, ein Gesetz zu zimmern, welches auch den Staatsgerichtshof in die Knie zwingt. Es ist wirklich nicht einzu- sehen,warum einfachste, selbstverständlichste Schweizerische Volksrechte nicht auch in Liechtenstein eingeführt werden sollten. Da ist noch Etliches faul im Fürsten- tum. Ein Politiker hat bereits geantwortet: „Der Frust über die Volksabstimmung vom Dezember 2009 und nun der Entscheid des Staatsgerichtshofes zur Datenblatt- Einsicht sitzen bei mir tief... Ich mag mich nicht mehr mit diesen verlogenen Typen auseinandersetzen...“und ein Weiterer meint: „Nur etwas Geduld. Da wird sich bald einer finden, der euch eine CD mit den gewünschten Daten zum Kauf anbietet...“
Weiteres über Liechtenstein unter: http://www.gigaherz.ch/1557 und mit vielen Links unter http://www.gigaherz.ch/1556
   























































































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