Page 6 - 71.Rundbrief
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Die Projektschule ist die Übungsschule der pädagogischen Hochschule Schwyz. Früher sagte man diesem Institut einfach Lehrerseminar. Ein Seminarlehrer darf sich heute stolz Professor nennen. Trotz dieses schönen Titels foutieren sich die Damen und Herren um sämtliche Warnungen vor Hirntumoren, die ein exzessiver Handygebrauch bei Kindern auslösen kann. Denn das Handy wird den Kindern auch zum unkontrollierten Gebrauch mit nach Hause gegeben. Sämtliche Anschaffungskosten und Gebühren übernimmt grosszügigerweise während 2 Jahren die Swisscom. All dies geschah, währenddem in Frankreich vom Senat ein Handyverbot an allen Grund- und Mittelschulen be-schlossen wurde (!)
Die Aufsichtsbeschwerde brachte nichts
Am 4.9.09 reichte Gigaherz beim Regierungsrat (Bildungsdepartement) des Kantons Schwyz eine gut begründete Aufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Projektschule Schwyz ein. Es sind dies der Schulrat der Gemeinde Arth, die Schulleitung der Projektschule Goldau und der Projektleiter Prof. Dr. Beat Döbeli. Die Beschwerde enthielt zahlreiches wissenschaftliches Beweismaterial zu Hirntumoren bei Kindern und den Hinweis, dass man den Beteiligten zuerst Gelegenheit geben wolle, den verantwortungslosen Versuch freiwillig abzubrechen, bevor man zum Mit- tel der Strafanzeige wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben der Kinder greifen wolle. Siehe auch unter: http://www.gigaherz.ch/1520 und http://www.gigaherz.ch/1531
Die Aufsichtsbeschwerde wurde vom Erziehungsrat des Kantons Schwyz am 26. November 09 unter der Begründung abgewiesen, man hätte genügend Vorsichts- massnahmen ergriffen, um die Kinder während des Unterrichts nicht zu gefährden. So dürften während des Unterrichts nur Freisprechanlagen (Hadsets) verwendet wer- den und zudem habe man, zur Verringerung der Strahlenbelastung, direkt im Schul- zimmer einen WLAN-Sender installiert (!). Vom 20 bis 200 mal höheren Hirntumor- risko für die Kinder liess man sich nicht beeindrucken. Im Gegenteil, der Schulrat der Gemeinde Goldau verlangte, dass gegen Gigaherz für diese Frechheit eine Busse ausgesprochen werde(!)
Keine einfache Körperverletzung, sondern Gefährdung des Lebens
Anlässlich der Vorstandssitzung vom 12.12.09 beschlossen die Vorstandsmitglieder von Gigaherz einstimmig, gegen die Verantwortlichen der Projektschule Goldau Strafanzeige wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben von Kindern ge- mäss Art.123 und 125 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu stellen. Die An- zeige wurde mit den notwendigen Beweisunterlagen am 19.1.2010 beim Untersu- chungsrichter in Bennau SZ eingereicht. Siehe http://www.gigaherz.ch/1564 Untersuchungsrichter Charles Fässler lehnte es am 27. Januar 2010 mit folgender, ziemlich verdrehter Formaljuristerei ab, eine Strafuntersuchung durchzuführen. Die Verursachung eines Hirntumors sei nicht als einfache Körperverletzung nach Art 123 und 125 StGb zu werten, sondern als schwere und als Gefährdung des Lebens. Da- für wäre Art. 129 StGb anwendbar. Aber hier fehle für eine Strafverfolgung die Ver- letzungs- oder Schädigungsabsicht der Täter. Diese hätten ja sogar Vorsichtsmass- nahmen ergriffen, indem sie den Kindern einen gesunden Umgang mit dem Handy vermittelten.
   



























































































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