Page 5 - 71.Rundbrief
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darüber wollte das Bundesgericht gar nicht erst urteilen. Denn mit einer Verurteilung der Redaktion PULS des Schweizer Fernsehens hätte das Schweizer Bundesgericht indirekt zugegeben, dass Mobilfunkstrahlung gentoxisch ist und Krebs verur- sachen kann, so wie es die 2 angeblich gefälschten Studien ursprünglich belegt hat- ten. Ein solches Urteil hätte weltweit für Aufsehen gesorgt und die vom Bundesge- richt bisher verfolgte, äusserst mobilfunkfreundliche Haltung in ein völlig schiefes Licht gestellt.
Deshalb nahmen am 12. 1. 2010 die Bundesrichter Müller, Karlen und Zünd den Notausgang und erklärten die Organisation Gigaherz kurzerhand mit fadenschei- niger Begründung als gar nicht klageberechtigt und wiesen deren Beschwerde ab: Gigaherz fehle zur Sache die notwendige Nähe, um davon betroffen zu sein und eine Anerkennung des Bernischen Verwaltungsgerichtes als gemeinnützige Umwelt- organisation genüge nicht, um bis ans Bundesgericht gelangen zu dürfen. Dazu müs- se eine Organisation zuerst vom Bundesrat berufen werden!...
Die Frage sei erlaubt: Wer, ausser Gigaherz, die Schweizerische Interessengemein- schaft Elektrosmog-Betroffener, ist denn vom Elektrosmog noch mehr betroffen und steht einer Falschmeldung solchen Kalibers noch näher?
Und glauben denn die Bundesrichter im Ernst, ein Bundesrat, welcher von den Mobil- funkbetreibern Konzessions- und Steuergelder in Milliardenhöhe bezieht, würde Gi- gaherz in den erlauchten Kreis der bundesrätlich anerkannten “braven“ Umweltorga- nisationen aufnehmen? In den Kreis der 5 Organisationen, welche teilweise wie- derum von den Mobilfunkern und Stromhändlern gesponsert werden? Wir können’s ja mal versuchen.
Das kann heiter werden, denn mit diesem Urteil hat das Bundesgericht bestätigt, dass, was den Mobilfunk betrifft, am Schweizer Fernsehen weiterhin schamlos gelogen werden darf. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass entsprechende Meldungen kürzer als 40 Sekunden sind. Solche Meldungen dürfen weiterhin als redaktionelle Beiträge getarnt werden, auch wenn es sich dabei um Anweisungen von millionenschweren Sponsoren handelt. Die lange Vorgeschichte und viele weiterführende Links zu diesem dunklen Kapitel Schweizerischer Fernsehgeschichte finden Sie unter: http://www.gigaherz.ch/1511
Ihre Karriere ist ihnen wichtiger als das Leben von Kindern Untersuchungsrichter und Staatsanwalt des Kantons Schwyz weigern sich mit fadenscheinigen Begründungen, gegen die Verantwortlichen der Projektschule Schwyz eine Strafuntersuchung einzuleiten.
Die Vorgeschichte
An der Projektschule Goldau wird das Handy (I-Phone) als Lehrmittel bei 10/ 11jäh- rigen Kindern eingesetzt. Zum Beispiel als Lexikon, Sprachlabor, Musikbox, Notiz- block, Aufgaben- und Wörterbuch oder Internetzugang.
 

























































































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